Bild nicht mehr verfügbar.

Die Berechnung der Zuverdienstgrenze muss endlich erleichtert werden.
Foto: Reuters/Alexander Demianchuk

Wien - "Die heute im Ministerrat beschlossenen Änderungen beim Kindergeld ändern nichts daran, dass die Zuverdienstgrenze für die meisten Eltern weiterhin undurchschaubar ist", stellte ÖGB-Frauenvorsitzende und Vizepräsidentin Renate Csörgits am Dienstag klar. In Härtefällen wird ein Überziehen der Zuverdienstgrenze um 15 Prozent anstatt wie bisher um 10 Prozent toleriert. Die Zuverdienstgrenze selbst bleibt aber bestehen. Die ÖGB-Frauen fordern, dass für ArbeitnehmerInnen eine Wahlmöglichkeit zwischen der finanziellen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze geschaffen wird.

Für jene, die sich dennoch weiterhin für die finanzielle Zuverdienstgrenze entscheiden, solle zudem die Berechnung derselben vereinfacht werden, fordern die ÖGB-Frauen. Csörgits: "Damit die Eltern den Wiedereinstieg ordentlich planen können, brauchen wir klare und einfach nachzuvollziehende Bestimmungen. Das ist derzeit nicht der Fall."

Forderungen der ÖGB-Frauen im Detail:

  • Für ArbeitnehmerInnen und Freie DienstnehmerInnen muss es eine Wahlmöglichkeit zwischen der finanziellen Zuverdienstgrenze und einer Arbeitszeitgrenze geben. Wer - wie bei der bisherigen Teilkarenz - maximal drei Fünftel der Vollzeit arbeitet, für den soll keine Einkommensgrenze gelten.

  • Bei Überschreiten der Zuverdienstgrenze von 14.600 Euro soll nur das darüber liegende Einkommen vom Kindergeld abgezogen werden.

  • Auch für Personen, die einen Zuschuss zum Kindergeld erhalten, weil sie alleinerziehend sind oder nur ein niedriges Einkommen haben, soll die allgemeine Zuverdienstgrenze gelten. Bisher dürfen die Zuschuss-Bezieherinnen nur bis zu einer Einkommensgrenze von 5.200 Euro dazu verdienen.

  • Die jährliche Valorisierung der Zuverdienstgrenze und eine Vereinfachung ihrer Berechnung. (red)