London – In Großbritannien darf ab Donnerstag Haschisch konsumiert werden, ohne dass unbedingt eine Festnahme durch die Polizei droht. Das im Vorjahr beschlossene Lockerungsgesetz, das nun in Kraft tritt, stuft Cannabis auf der britischen Drogenskala von der Klasse B auf die Klasse C zurück. In dieser Klasse sind derzeit hauptsächlich Antidepressiva verzeichnet.

Auch der Besitz von Drogen der Klasse C ist strafbar, wird jedoch kaum verfolgt. Dem neuen Gesetz entsprechend werden Erwachsene, die mit Haschisch zum Eigenbedarf angetroffen werden, von der Polizei abgemahnt, nur Jugendliche unter 18 Jahren müssen damit rechnen, zu einer Abmahnung auf die Polizeistation gebracht zu werden.

Innenminister David Blunkett sagte, mit der Neuklassifizierung solle die Polizei mehr Kapazitäten bekommen, um gegen harte Drogen der Klasse A (Heroin, Kokain, Ecstasy, LSD) zu kämpfen. (kps/DER STANDARD, Printausgabe, 28.1.2004)