Auch der Besitz von Drogen der Klasse C ist strafbar, wird jedoch kaum verfolgt. Dem neuen Gesetz entsprechend werden Erwachsene, die mit Haschisch zum Eigenbedarf angetroffen werden, von der Polizei abgemahnt, nur Jugendliche unter 18 Jahren müssen damit rechnen, zu einer Abmahnung auf die Polizeistation gebracht zu werden.
Flucht und Politik
Gesetz gegen Cannabis gelockert
Ab Donnerstag darf Haschisch konsumiert werden, ohne dass unbedingt eine Festnahme durch die Polizei droht
London – In Großbritannien
darf ab Donnerstag
Haschisch konsumiert werden, ohne dass unbedingt eine
Festnahme durch die Polizei
droht. Das im Vorjahr beschlossene Lockerungsgesetz,
das nun in Kraft tritt, stuft
Cannabis auf der britischen
Drogenskala von der Klasse B
auf die Klasse C zurück. In dieser Klasse sind derzeit hauptsächlich Antidepressiva verzeichnet.
Innenminister David Blunkett sagte, mit der Neuklassifizierung solle die Polizei mehr
Kapazitäten bekommen, um
gegen harte Drogen der Klasse
A (Heroin, Kokain, Ecstasy,
LSD) zu kämpfen. (kps/DER STANDARD, Printausgabe, 28.1.2004)