Vorstand will 100 Millionen einsparen
"Die Linie der Gewerkschaft ist weitgehend klar", sagte Eisenbahnergewerkschafter Wilhelm Haberzettl am Dienstag. Der Vorstand hingegen hatte zum Auftakt der Verhandlungen Mitte Jänner umfangreichere Verhandlungen gefordert. Insgesamt sollen die ÖBB durch das neue Dienstrecht jährlich 100 Mio. Euro einsparen. Die nächste Verhandlungsrunde ist für kommenden Montag angesetzt.
Bei den Gehaltsvorrückungen ist Haberzettl zu einer Reduktion der Sprünge und einen "Bruch mit dem Senioritätsprinzip" bereit. Junge Eisenbahner sollen künftig mehr verdienen, ältere Mitarbeiter weniger. Die Einkommmenskurve soll sich verflachen. Am "Lebensarbeitseinkommen" soll sich aber nichts ändern, betonte der Gewerkschafter.
Arbeitszeiten: Sonderregelung soll fallen
Was die Arbeitszeiten betrifft, hat die Regierung im Ministerrat bereits eine Änderung des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes beschlossen. Demnach sollen die herkömmlichen Arbeitszeit- und vor allem Ruhebestimmungen ab 1. Mai 2004 verbindlich auch für die ÖBB gelten. Die bisherigen Sonderregelungen bei den ÖBB sollen im Rahmen dessen abgeschafft werden - was dem Unternehmen aber deutliche Mehrkosten bescheren wird. Die Eisenbahner haben zwar großzügige Überstundenregelungen in Form von Zeitausgleich, bekommen dafür aber deutlich niedrigere Überstundenzuschläge als "normale" Angestellte.
Haberzettl glaubt, dass "ein 24-stündiger Betrieb ohne Sonderregelungen kaum aufrechtzuerhalten sein wird". Die Gewerkschaft sieht die Lösung in neuen Modellen für Schichtbetriebe. Im Wesentlichen solle das Thema über kollektivvertragliche Vereinbarungen gelöst werden, meint Haberzettl.
Weniger Krankengeld
Bei der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall soll die ÖBB-Regelung nach Gewerkschaftsvorstellungen ans ASVG-Modell angepasst werden. Das heißt konkret: Statt derzeit bis zu einem Jahr erhalten die Eisenbahner im Krankenstand künftig - wie in anderen Unternehmen üblich - nur noch sechs bis zwölf Wochen ihr volles Gehalt. Danach wird nur noch rund die Hälfte des Gehalts als Krankengeld ausbezahlt.
Bei der Lockerung des Entlassungsschutzes will sich Haberzettl ebenfalls am Angestelltengesetz orientieren - konkret am Paragraf 27, der Entlassungen für bestimmte Vergehen vorsieht. Das Vetorecht der Gewerkschaft bei Entlassungen soll dafür fallen.
Zeit bis Ende April