Aamir Ageeb erstickte bei seiner Abschiebung
Frankfurt/Main - Fast fünf Jahre nach dem Tod eines
Schubhäftlings beginnt Anfang Februar vor dem Frankfurter Amtsgericht
der Prozess gegen drei Beamte des deutschen Bundesgrenzschutzes (BGS)
wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung. Prozessauftakt ist am
Montag, den 2. Februar, wie die Flüchtlingshilfe-Organisation Pro
Asyl am Montag in Frankfurt am Main mitteilte.
Plastikfesseln sind verboten
Die Angeklagten hatten am 28. Mai 1999 den sich heftig wehrenden
Sudanesen Aamir Ageeb auf dem Flug von Frankfurt nach Khartoum in
Sudan begleitet. Dabei hatten sie laut Anklage den Gefesselten so
heftig in seinem Sitz nach unten gedrückt, dass dieser dabei
erstickte. Nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel"
war Ageeb falsch gefesselt gewesen. Der 30-jährige sei mit
Plastikschlaufen an einer Flucht gehindert worden, obwohl dies an
Bord von Flugzeugen ausdrücklich verboten sei. Die Plastikfesseln
sollen dem Sudanesen allerdings schon vorher von anderen Beamten
angelegt worden sein.
Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren
In ihrer Anklageschrift beruft sich die Staatsanwaltschaft auf ein
Gutachten der Münchner Rechtsmedizin. Danach war durch das
Herunterdrücken des Oberkörpers die Brust- und Bauchatmung des
Sudanesen verhindert worden. Ageeb sollte abgeschoben werden, weil er
wegen Nötigung, Diebstahls, Hausfriedensbruchs, gefährlicher
Körperverletzung und Beleidigung vorbestraft war. Den drei
BGS-Beamten droht eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren.
Im Prozess um den Erstickungstod des nigerianischen Schubhäftlings
Marcus Omofuma wurden die drei begleitenden österreichischen
Fremdenpolizisten in erster Instanz wegen fahrlässiger Tötung unter
besonders gefährlichen Verhältnissen zu acht Monaten bedingter Haft
verurteilt. (APA/AP)