Wien - Das am Donnerstagabend vom Verfassungsausschuss des Nationalrats verabschiedete E-Government-Gesetz stößt auf massive datenschutzrechtliche Bedenken. Umstritten ist vor allem die so genannte Bürgerkarte, die noch heuer eingeführt werden soll und künftig jedem Österreicher zur Identifizierung bei Rechtsgeschäften mit dem Staat dienen soll.

Obwohl die SPÖ ein derartiges Gesetz "an sich" immer gefordert habe, werde man dem vorliegenden Konzept nicht zustimmen, sagte Klubobmann Josef Cap am Freitag. Das Gesetz sei "verfassungswidrig", vor allem die Datenkonzentration auf der "Bürgerkarte" sei "bedenklich". Ähnliche Befürchtungen hat man auch bei der "Arge Daten". Das E-Government-Gesetz würde nur einem erleichterten Zugang zum Melderegister dienen. Dem Stöbern nach Personen würde damit Tür und Tor geöffnet.

Für die Koalition ist die "Bürgerkarte" ein großer Fortschritt: Sie soll, verschlüsselt und fälschungssicher, ermöglichen, dass Bürger und Wirtschaftstreibende zeit-und ortsunabhängig ihre Amtsgänge erledigen können. Auch werde die Arbeit der Ämter erleichtert und beschleunigt, weil ein "Standarddokumentenregister" den elektronischen Nachweis von Personenstandsdaten erleichtert - man muss künftig Geburtsurkunde und ähnliche Papiere nicht mehr auf Amtswege mitnehmen.

"Das neue Gesetz schafft etwas sehr Seltenes: Alle - die Bürger, die Unternehmen, aber auch der Staat - werden profitieren. Das E-Government-Gesetz stellt damit eine 'Win-Win-Win-Lösung' dar", betonte VP-Abgeordnete Karin Hackl. Staatssekretär Franz Morak sieht im E-Government einen "weiteren Schritt Österreichs, sich im internationalen Spitzenfeld zu positionieren". (pmd/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 24./25.1.2004)