Der Deutsche Presserat übergibt am kommenden Donnerstag in Berlin seinen ersten Tätigkeitsbericht zu "Datenschutz in Redaktionen" an den deutschen Innenminister Otto Schily (SPD). In seinem Bericht dokumentiere der Presserat die in den vergangenen zwei Jahren ergriffenen Maßnahmen zu diesem Thema, teilte der Rat am Donnerstag in Bonn mit.

Leitfaden

So sei der bestehende Pressekodex im Hinblick auf den Datenschutz in Redaktionen erweitert und ein Leitfaden mit Empfehlungen für die Verlage herausgegeben worden. Anfang 2002 sei zudem ein zusätzlicher "Beschwerdeausschuss Redaktionsdatenschutz" eingerichtet worden.

Dies sei durch die Umsetzung einer EU-Richtlinie durch das deutsche Datenschutzgesetz im Mai 2001 notwendig geworden. Die im Gesetz vorgesehene Regelung zum Umgang mit personenbezogenen Daten für journalistisch-redaktionelle Zwecke habe einer praktischen Umsetzung bedurft, die sowohl das Datenschutzrecht als auch das Grundrecht der Pressefreiheit ausreichend beachtete. Eine freiwillige Selbstkontrolle erschien hierfür laut Presserat angemessen. (APA/dpa)