Rückerstattung von Kranken- und Pensionsversicherungsbeiträgen 2000 bei Mehrfachversicherung
Wer im Jahr 2000 infolge einer Mehrfachversicherung (zB zwei Dienstverhältnisse oder unselbständige und selbständige Tätigkeit) über die Höchstbeitragsgrundlage hinaus Krankenversicherungs- und Pensionsversicherungsbeiträge geleistet hat, kann sich diese bis 31.12.2003 rückerstatten lassen (11,4 % Pensionsversicherung, 4% Krankenversicherung).

Arbeitnehmerveranlagung 1998 sowie Rückzahlung von zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer des Jahres 1998
Wer zwecks Geltendmachung des Alleinverdienerabsetzbetrages oder von Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen eine Arbeitnehmerveranlagung beantragen will, hat dafür fünf Jahre Zeit. Am 31.12.2003 endet daher die Frist für den Antrag auf Arbeitnehmerveranlagung 1998.

Hat ein Dienstgeber im Jahr 1998 von den Gehaltsbezügen eines Arbeitnehmers zu Unrecht Lohnsteuer einbehalten, kann dieser bis spätestens 31.12.2003 einen Rückzahlungsantrag stellen. Ein Beispiel für zu Unrecht einbehaltene Lohnsteuer stellt häufig der Lohnsteuerabzug für ins Ausland entsandte Mitarbeiter dar, deren Vergütungen steuerfrei sein können.