In Österreich sind die Bedingungen für die Rechnungslegung per E-Mail seit einer kürzlich veröffentlichen Verordnung des
Finanzministeriums
eindeutig geklärt. Wie die
Wirtschaftskammer Österreichs
mitteilte, ist nun die rein elektronische Ausstellung und Übermittlung von Rechnungen unter gewissen Voraussetzungen möglich. Davon sollen nicht nur die Unternehmer selbst profitieren, sondern auch alle, die Rechnungen empfangen und archivieren.
Ersparnis des Postweges
Die Ersparnis des Postweges kann die Zeit bis zum Zahlungseingang je nach Umständen bis zu eine Woche verkürzen. Außerdem kann durch E-Rechnungen der manuelle Tipp- und Kontrollaufwand entfallen. Alle bisher gesandten Rechnungen per E-Mail entsprachen noch nicht den Erfordernissen des Umsatzsteuergesetzes und berechtigten nicht zum Vorsteuerabzug. Mit der neuen Verordnung ist das nun möglich. Die Einzelrechnungen müssen dafür mit einer Signatur versehen werden. Die Wirtschaftskammer Österreichs rechnet allerdings damit, dass die E-Rechnungen vorerst nur in bestehenden Geschäftsverbindungen zum Einsatz kommen und die Nutzung gegenüber dem Endverbraucher geringe Bedeutung haben wird.
E-Government-Gesetz
Außerdem soll nun das geplante E-Government-Gesetz im parlamentarischen Ausschuss behandelt werden. Das Gesetz soll bewirken, dass alle Service-Leistungen rund um die Uhr genutzt werden können. Von der Einbringung des elektronischen Aktes über die interne Weiterverarbeitung bis zur Zustellung des Bescheides soll in Zukunft alles elektronisch abgewickelt werden können. (pte)
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