Der Streit zwischen Schule und Mutter endete mit der richterliche Entscheidung, dass eine streng muslimische Erziehung kein Grund für eine Freistellung vom Biologieunterricht sei, wenn Sexualkunde auf dem Lehrplan steht. Die Richter führten aus, dass Schulen zwar SchülerInnen "aus wichtigem Grund" von der Teilnahme an einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien können, jedoch mit Einschränkungen.
Geschlechterpolitik
Sexualkunde für muslimische Mädchen verpflichtend
Deutsches Gerichtsurteil: Streng religiöse Erziehung kein Grund für Freistellung - ein Webtipp
Am Anfang stand die Weigerung einer türkische Mutter aus dem Hamburger Stadtteil Wilhelmsburg, ihre beiden Töchter, 14 und 15 Jahre alt, am Biologieunterricht - der Sexualkunde miteinschließt - teilnehmen zu lassen. Denn dieser würde die Mädchen in schwere Gewissenskonflikte stürzen, so die Mutter: Sexualität finde im Islam nur in der Ehe statt, und deshalb gebe es vorher auch keinen Bedarf, muslimische Schülerinnen darüber aufzuklären.
Trotz Gewährung von Glaubensfreiheit, Recht der ungestörten Religionsausübung sowie des Erziehungsrechts der Eltern, sei der Erziehungsauftrag des Staates dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgestellt: "Die Relevanz der Sexualität und der sexuellen Aufklärung sowohl für das Individuum als auch für die Gesellschaft begründen ein berechtigtes Interesse an einer die elterliche Erziehung ergänzenden Behandlung des Themas im schulischen Unterricht." Lesen Sie den gesamten
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. (red)