Die Kontroverse um die Ermittlungen gegen den deutschen TV-Moderator Michel Friedman hat ein gerichtliches Nachspiel. Vor dem Amtsgericht Berlin-Tiergarten begann am Montag ein Prozess gegen den Herausgeber und Chefredakteur der Hamburger Zeitschrift "Die Zeit", Michael Naumann. Naumann hatte in einer Live-Talk-Show des Privatsenders n-tv die Informationspolitik der Justiz im Fall Friedman als "Skandal eines durchgeknallten Staatsanwalts" kritisiert.

Meinungsäußerung oder Beleidigung

Das Amtsgericht verhängte gegen ihn durch Strafbefehl eine Geldstrafe. Nachdem Naumann dagegen Einspruch eingelegt hatte, wurde eine öffentliche Hauptverhandlung anberaumt. Darin geht es insbesondere um die Rechtsfrage, ob die Äußerungen Naumanns durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sind, oder ob eine überzogene Schmähkritik vorliegt, die als Beleidigung geahndet werden kann.

Medien vorab informiert

Naumann bestätigte zum Auftakt, er habe mit einer seiner Kritik den Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge gemeint - allerdings nicht persönlich, sondern als Chef der Behörde, die es seiner Meinung nach unterlassen habe, Friedman vor einem Bruch der Amtsverschwiegenheit zu schützen. Naumann hatte erklärt, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft vor der Drogenrazzia in Friedmans Büro und Wohnräumen offenkundig einige Medien vorab informiert habe.

Der Name Friedmans war ins Visier der Ermittler geraten, die einem Drogen- und Prostitutionsring auf der Spur waren und dazu unter anderem die Telefone mutmaßlicher Hintermänner überwachte. (APA/AP)