Meinungsäußerung oder Beleidigung
Das Amtsgericht verhängte gegen ihn durch Strafbefehl eine Geldstrafe. Nachdem Naumann dagegen Einspruch eingelegt hatte, wurde eine öffentliche Hauptverhandlung anberaumt. Darin geht es insbesondere um die Rechtsfrage, ob die Äußerungen Naumanns durch die Meinungsäußerungsfreiheit des Grundgesetzes gedeckt sind, oder ob eine überzogene Schmähkritik vorliegt, die als Beleidigung geahndet werden kann.
Medien vorab informiert
Naumann bestätigte zum Auftakt, er habe mit einer seiner Kritik den Generalstaatsanwalt Hansjürgen Karge gemeint - allerdings nicht persönlich, sondern als Chef der Behörde, die es seiner Meinung nach unterlassen habe, Friedman vor einem Bruch der Amtsverschwiegenheit zu schützen. Naumann hatte erklärt, dass die ermittelnde Staatsanwaltschaft vor der Drogenrazzia in Friedmans Büro und Wohnräumen offenkundig einige Medien vorab informiert habe.