Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) unternimmt einen neuen Anlauf zu einer groß angelegten Reform der Gerichtsorganisation. Grundlage ist ein bereits Anfang 2001 eingebrachtes Konzept, das damals am Widerstand der Länder gescheitert war. An Stelle der Landesgerichte und der ca. 140 Bezirksgerichte sollen demnach 64 Eingangsgerichte ("Regionalgerichte") treten. Darüber soll es nur noch die vier Oberlandesgerichte und den Obersten Gerichtshof (OGH) geben.

Die Zahl der Gerichtsstandorte würde mit dem von Böhmdorfer im Österreich-Konvent eingebrachten Konzept also dramatisch sinken. Statt vier Gerichtsebenen (Bezirksgericht, Landes- und Oberlandesgericht sowie OGH) gäbe es nur noch drei. Begründet wird dies vom Justizministerium mit der mangelnden Auslastung kleiner Bezirksgerichte. Demnach gibt es in Österreich durchschnittlich ein Bezirksgericht je 50.400 Einwohner, in Deutschland aber nur eines pro 119.500 Einwohner.

SPÖ: "Schnapsidee"

Die SPÖ sagt Nein zum neuerlichen Anlauf von Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) zur Schließung von Bezirksgerichten. Für Justizsprecher Hannes Jarolim handelt es sich dabei um eine "Schnapsidee, die offenbar von Aktionismus zu Lasten einer vernünftigen Justizpolitik geprägt ist". Für den "sinnlosen, wissenschaftsfeindlichen Aktionismus und die verantwortungslose Justizpolitik" Böhmdorfers müssten letztlich die Österreicher mit verlängerten Verfahren und einer Unzahl weiterer Probleme im Justizbereich bezahlen, so Jarolim am Samstag in einer Aussendung.

"Wäre die Sache nicht so traurig, könnte man über so viel Unvernunft nur mehr den Kopf schütteln", meinte der Justizsprecher. Der Minister versuche, eine ohnehin schon "mehr als angeschlagene" Justiz "noch weiter zu gefährden". (APA)