Mike Chukuwuma hielt sich Anfang Juli 2001 anlässlich eines Bundeskongresses der Grünen in Linz auf. Am Abend wollte er in Begleitung von Bekannten in eine Linzer Disco gehen. Dort ließ man ihn aber nicht ein, angeblich mit der Begründung, dass meine "keine Schwarzen" im Lokal wolle. Der Fall wurde angezeigt, der Disco-Besitzer und ein Türsteher wurden schließlich vom Magistrat Linz zu einer Verwaltungsstrafe von jeweils 750 Euro verurteilt, weil sie Mike Chukuwuma "allein auf Grund seiner Rasse und Hautfarbe" den Zutritt zum Lokal untersagt hätten. Die Bestraften gingen in die Berufung zum Unabhängigen Verwaltungssenat, der jetzt die Entscheidung des Magistrats aufhob und das Verfahren gegen den Lokalbesitzer und seinen Türsteher einstellte, die beiden müsse keine Strafe zahlen.
Österreich
Linz: "Rassismus-Strafe" für Lokalbesitzer aufgehoben
Dunkelhäutiger Vorarlberger Grün-Politiker wurde Lokaleintritt verweigert - Gericht hielt Vorfall für mögliche Provokation
Linz/Bregenz - Aufregung um eine Entscheidung des so
genannten "Unabhängigen Verwaltungssenats" des Landes Oberösterreich
im Zusammenhang mit einem angeblichen "Rassismus-Fall" in Linz: Der
Magistrat Linz hatte einen Lokalbesitzer und dessen Türsteher zu
einer Geldstrafe verurteilt, weil man den dunkelhäutigen Vorarlberger
Grün-Politiker Mike Chukuwuma angeblich wegen dessen Hautfarbe nicht
ins Lokal gelassen habe. Der Verwaltungssenat hob - als zweite
Instanz - diese Bestrafung auf, weil der Vorfall von den Grünen
möglicherweise provoziert worden sei. Der Klubobmann der Grünen im
OÖ. Landtag, Gunther Trübswasser, spricht von einem "Skandal".Discoabend endet an der Tür
verfahrensverlauf
In dem Verfahren beim Magistrat seien wesentliche Fakten zu
Gunsten der Beschuldigten zu wenig berücksichtigt worden, es sei
"einfach den Aussagen der offenbar nicht unbefangenen Zeugen"
geglaubt worden. Auch sei nicht berücksichtigt worden, dass der
Lokalbesitzer die Sorge hatte, die Disco könnte zu einem
Umschlagplatz für Drogen werden, so der Verwaltungssenat, der dazu
wörtlich feststellte: "Es kann überhaupt nicht zweifelhaft sein, dass
bei dieser Ausgangssituation eine verschärfte Zugangskontrolle
bezüglich jener Personen, die auf den ersten Blick - also rein
äußerlich und oberflächlich betrachtet - als Drogendealer in Betracht
kommen könnten, der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers
entspricht und daher vollkommen legitim erscheint".
"Plausibel" erschien dem Verwaltungssenat auch die Argumentation
des Lokalbesitzers, wonach ihn Mike Chukuwuma "durch suggestive und
feindselige Rhetorik unter Druck gesetzt und versucht hätte, ihm
tendenziöse Äußerungen zu entlocken". Und weiters meinte der
Verwaltungssenat, möglicherweise sei es Mike Chukuwuma darum
gegangen, "einen politisch brisanten Fall zu konstruieren, den er aus
Anlass des Bundeskongresses der Grünen eingehend auswerten konnte".
Gunther Trübswasser zeigte sich "von dieser Argumentation tief
betroffen", es sei "skandalös, wie hier der Verwaltungssenat mit
einem sehr ernsten Thema umgeht". Der zuständige Jurist des
Verwaltungssenats, Wolfgang Weiß, wies diese Kritik zurück. Die
Beweislage habe für eine Verurteilung des Lokalbesitzers und seines
Türstehers nicht ausgereicht, "die Suppe war zu dünn", so Weiß zur
APA. Daher sei "im Zweifel für die Beschuldigten" zu entscheiden
gewesen. (APA)