Wien - SPÖ-Chef Alfred Gusenbauer sieht angesichts dessen, was von den Regierungsparteien ÖVP und FPÖ zum Thema Besetzung des Rechnungshof-Präsidentenamts diskutiert werde, "eine Demokratieverweigerung der Regierung". Denn es könne nicht so sein, dass die Kontrollore aus den eigenen Reihen kämen, wie dies etwa der Fall wäre, würde der amtierende Finanzstaatssekretär Alfred Finz (V) Nachfolger von Präsident Franz Fiedler werden, so der SPÖ-Chef am Freitag in einer Pressekonferenz. Demokratische Tradition

Gusenbauer betonte, in Österreich gebe es eine gute demokratische Tradition, den Rechnungshof-Präsidenten aus den Reihen der Opposition zu nominieren. Er bestehe dabei nicht auf einem sozialdemokratischen Kandidaten. Ebenso sei ein grüner oder unabhängiger Rechnungshof-Präsident vorstellbar.

In der Sozialdemokratie fielen ihm jedenfalls ad hoc drei geeignete Personen ein, so Gusenbauer. Der SPÖ-Chef nannte dabei den EU-Abgeordneten Herbert Bösch (S), der sich als EU-Aufdecker einen Namen gemacht habe, Ewald Nowotny, der nach langjähriger Tätigkeit als Vizepräsident der Europäischen Investitionsbank nun nach Österreich zurückkehre und den früheren SPÖ-Klubchef Peter Kostelka, der sich als Volksanwalt ebenfalls bereits in einer Kontrolltätigkeit bewährt habe. ÖVP offiziell zurückhaltend

Die ÖVP will sich vorerst nicht offiziell zu den Spekulationen um den nächsten Rechnungshof-Präsidenten äußern. Das Parlament werde sich "zu gegebener Zeit mit der Neubesetzung dieser Funktion beschäftigen", meinte VP-Klubobmann Wilhelm Molterer am Freitag in einer Aussendung. Dem Vernehmen nach soll sich die ÖVP aber bereits am Ende des letzten Jahres in einem Vorstand auf den früheren Verteidigungsminister und Dritten Nationalrats-Präsidenten Werner Fasslabend festgelegt haben.

Finanzstaatssekretär Alfred Finz - der ebenfalls als VP-Kandidat kolportiert wurde - wäre damit aus dem Rennen. Molter ging darauf in seiner Aussendung nicht ein. Sämtliche Spekulationen im Vorfeld würden "jeglicher Grundlage" entbehren, so Molterer. Zum parlamentarischen Prozedere hielt er fest: In einem Hearing im Hauptausschuss des Parlaments werde über die Vorschläge der einzelnen Fraktionen diskutiert und beraten. Der Hauptausschuss erstelle dann einen Vorschlag, über den im Plenum abgestimmt werde. (APA)