Ein US-Bundesgericht hat eine Klage des Entertainment-Konzerns Playboy gegen Netscape wieder aufleben lassen. Eine Jury des kalifornischen Berufungsgerichtes entschied, dass Playboy mit seiner Klage gegen die AOL-Tochter fortfahren könne. Konkret geht es um die Verwendung der Markennamen "Playboy" und "Playmate", die Netscape in seinen Suchmaschinen einsetzt, um zu bezahlten Werbeeinschaltungen zu "Erwachsenen-Seiten" zu verlinken, berichtet das Wall Street Journal.

Konsequenzen

Eine Entscheidung in der Causa könnte erhebliche Auswirkungen auf Praktiken von Suchmaschinen und Online-Werbern haben. Der Fall ist bereits seit 1999 anhängig. Damals brachte Playboy in Los Angeles Klage gegen Netscape ein. Diese wurde aber von einer Bezirksrichterin im Jahr 2000 abgewiesen. Playboy wehrt sich dagegen, dass auf den Suchmaschinen "Playmate" und "Playboy" als Schlüsselworte eingesetzt werden - ein "keying" genanntes Verfahren. Bei Eingabe dieser Begriffe werden die User zu bezahlten Sucheinträgen von Anbietern verlinkt, die oft in direkter Konkurrenz zum Unterhaltungs-Konzern aus Chicago stehen.

Schaden

Durch diese Praktiken werde die eigene Marke beschädigt und verwässert, klagt Playboy. Das Unternehmen werde dadurch von den Usern mit teilweise inferioren Angeboten in Verbindung gebracht. Der Unterhaltungskonzern beklagt deshalb einen finanziellen Schaden. Dieser liegt nach Angaben von Playboy-Rechtsanwalt Barry G. Felder von der New Yorker Kanzlei Brown Raysman Millstein Felder & Steiner LLP "gut im siebenstelligen Bereich." Der Anwalt zeigte sich mit der Entscheidung des kalifornischen Berufungsgerichtes, den Fall wieder aufzunehmen, zufrieden. "Ich hoffe, dass die Prinzipien, um die es hier geht - dass nämlich Marken im Internet nicht in irreführender Weise verwendet werden dürfen - auch bei anderen Fällen Eingang finden", sagte Felder. (pte)