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Erzdiözese Wien: Bei der Annullierung wurde "völlig korrekt" gehandelt

foto: apa/techt
Wien - Die kirchliche Eheannullierung ist "keine Frage von Geld oder Prominenz", so der Pressesprecher der Erzdiözese Wien, Erich Leitenberger, laut "Kathpress". Vor den kirchlichen Ehegerichten könne es sich "niemand richten", es gehe einzig und allein um die Beweisführung. Auch bei der Annullierung der Ehe von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner sei "völlig korrekt" vorgegangen worden. Das Verfahren sei im Jänner 2002 in Salzburg eröffnet und im Sommer 2003 in zweiter Instanz in Wien beendet worden. Das sei die "klassische Länge" eines Annullierungsverfahrens, so Leitenberger.

In jeder österreichischen Diözese gibt es ein Diözesangericht, wo Interessierte kostenlos Auskunft und Beratung erhalten. Bei vielen Gerichten stehen den Klienten sogar eigene Anwälte und Rechtsbeistände zur Verfügung. Zuständig für die Durchführung eines Ehenichtigkeitsverfahrens ist in der Regel das kirchliche Gericht jener Diözese, in der der Trauungsort oder der Wohnsitz des nichtklagenden Ehepartners liegt. Unter bestimmten Voraussetzungen darf auch dasjenige Gericht den Prozess führen, in dessen Bereich der Antragsteller, also der Kläger, oder die meisten Zeugen wohnen.

Am mangelnden Geld ist noch kein Eheprozess gescheitert. Von der Bischofskonferenz ist festgelegt, dass ein Prozess in erster Instanz 225 Euro kostet, solange nicht zusätzliche Ausgaben, wie etwa für ein Fachgutachten, anfallen. Für die zweite Instanz kommen 152 Euro dazu. Als zeitliche Richtschur gelte: Ein Prozess in erster Instanz soll nicht länger als ein Jahr, in zweiter Instanz etwa ein halbes Jahr dauern.

Das Kirchenrecht verleiht der Ehe einen besonderen Rechtsschutz. Es geht deshalb von der Rechtsvermutung aus, dass in der Regel eine Ehe gültig zu Stande kommt. Im Zweifelsfall muss daher so lange für die Gültigkeit einer Ehe eingetreten werden, bis das Gegenteil bewiesen ist. Eine Ehe gilt erst dann als annulliert, wenn zwei voneinander unabhängige Gerichte übereinstimmend eine Ehe für ungültig erklären. Erst mit dem Vorliegen von zwei gleich lautenden Urteilen ist man berechtigt, eine neue kirchliche Ehe einzugehen. Aus der annullierten Ehe hervorgegangene Kinder gelten für das Kirchenrecht aber nach wie vor als ehelich.

Häufige Gründe für eine Ehe-Annullierung sind neben formalen Fehlern oder Hindernissen die "Ehewillens-Mängel": Psychische Erkrankungen, gestörte Verhaltensweisen oder Abhängigkeiten können eine wirklich freie Willensentscheidung bei der Eheschließung unmöglich gemacht haben. Auch das fehlende Abschätzen der Rechte und Pflichten einer Ehe kann ein Annullierungsgrund sein. Auch wenn jemand nur aus Gefälligkeit den Eltern gegenüber eine Ehe schließt, ist sie nicht gültig zu Stande gekommen. Ein mangelnder Ehewille ist auch dann gegeben, wenn jemand sich von Anfang an die Möglichkeit einer Scheidung vorbehält oder sich klar vornimmt, die Treue nicht zu halten oder von vornherein Kinder ausschließt.

Rund 200 kirchliche Ehe-Annullierungen pro Jahr

Mit der Annullierung der Ehe von Außenministerin Benita Ferrero-Waldner, der wahrscheinlichen ÖVP-Kandidatin für die Bundespräsidentenwahl, sind die kirchlichen Ehenichtigkeitsverfahren in den Blickpunkt der Öffentlichkeit geraten. Eine Umfrage der APA bei den diözesanen Ehegerichten hat ergeben, dass österreichweit pro Jahr rund 200 katholische Ehen für ungültig erklärt werden - eine sehr bescheidene Zahl angesichts der von der Statistik Austria veröffentlichten Scheidungsstatistik, wonach jährlich in Österreich knapp 20.000 Ehen vor "weltlichen" Gerichten geschieden werden.

In der Erzdiözese Wien - der größten Diözese Österreichs - werden nach Auskunft des Gerichtspräsidenten im Erzbischöflichen Diözesan- und Metropolitangericht, Ernst Pucher, pro Jahr zwischen 70 und 80 Ansuchen auf ein Ehenichtigkeitsverfahren gestellt. Im Vorjahr waren es genau 76 Ansuchen. 80 bis 95 Prozent der Verfahren werden positiv erledigt. Die Zahlen seien seit Jahren gleich bleibend, so Pucher.

In der Erzdiözese Salzburg waren im Jahr 2002 in erster Instanz 41 Fälle anhängig, davon sind 20 Entscheidungen - 17 positiv, drei negativ - getroffen worden, in zweiter Instanz waren 125 Verfahren anhängig, 84 Fälle positiv, 6 negativ. Im Jahr 2003 waren 37 in erster und 120 in zweiter Instanz anhängig. In den vergangenen 15 Jahren seien die Ansuchen steigend, so Ehebandverteidiger Josef Kandler vom Diözesangericht Salzburg gegenüber der APA. "Ausschlaggebend ist die Beweisbarkeit, eine Junktimierung von Gerechtigkeit und Geld gibt es nicht", sagte Kandler. Nur zwei bis drei Prozent der Ansuchen stammen aus der Oberschicht, rund 40 Prozent der Mittelschicht und fast 60 Prozent aus dem ländlichen Bereich sowie den unteren Einkommensbeziehern.

In der Diözese Linz werden derzeit pro Jahr rund 20 bis 25 neue Verfahren zur Annullierung einer kirchlichen Ehe begonnen. Die Zahl ist steigend. Ein Verfahren dauert - da es über zwei Instanzen geht - bis zu zwei Jahre. Im Jahr 2001 - neuere Zahlen gibt es noch nicht - wurden in der Diözese Linz 15 kirchliche Ehen für ungültig erklärt. Die häufigsten Gründe dafür waren: der "Scheidungsvorbehalt", weiters die fehlende Bereitschaft, Kinder zu bekommen, und massive Probleme in der "Partnerschaftsfähigkeit", also Neigung zu Gewalt oder Sucht.

In Tirol sind im vergangenen Jahr sechs Ehen in erster Instanz annulliert worden. Zum 1. Jänner 2004 waren laut Diözese Innsbruck insgesamt 16 Nichtigkeitsverfahren anhängig. Wie viele Ehen 2003 tatsächlich annulliert wurden, konnte man in der Diözese noch nicht sagen, da jedes zunächst positiv entschiedene Verfahren in die zweite Instanz gehen müsse. Bis zum 1. Jänner 2003 habe es 13 Verfahren gegeben. Neun weitere seien im Laufe des Jahres dazugekommen. Jährlich würden in Tirol zwischen vier und acht neue Ehenichtigkeitsverfahren laufen. Die Zahl der annullierten Ehen sei in den vergangenen Jahren ähnlich hoch gewesen wie 2003. Als häufigste Gründe wurden "Willensvorbehalte" und "Eheführungsunfähigkeit" wie Ausschluss der Treue, fehlender Ehewille, Furcht und Zwang oder Ausschluss des Kindersegens genannt.

In der Diözese Feldkirch gibt es jährlich zwischen 20 bis 25 Anfragen, acht bis zwölf Fälle führen tatsächlich auch zu einem Verfahren. Im Durchschnitt werden laut Walter Juen vom Diözesangericht zwei Drittel der durchgeführten Ehenichtigkeitsverfahren im Sinne des Antragstellers abgeschlossen, d. h., dass die Ehe als nichtig beurteilt und annulliert wird.

In Kärnten werden laut Auskunft der Diözese jährlich etwa zwölf Ehen annulliert, das sind rund 50 Prozent der angestrengten Verfahren.

Im Vorjahr hat es beim Diözesangericht Graz 20 eingeleitete Verfahren zur Annullierung von Ehen gegeben, so der Leiter des Diözesangerichts Graz-Seckau, Monsignore Manfred Schuster. Im selben Jahr wurden 18 Ehen als für ungültig nach dem Kirchenrecht erklärt. In der Diözese Graz-Seckau gebe es relativ wenige Verfahren, meinte der Monsignore. In den vergangen Jahren habe es die Tendenz zu weniger Verfahren gegeben. Woran das liege, lasse sich nicht erklären, dürfte auch unterschiedliche Gründe haben: "Vielleicht, weil es immer weniger Katholiken gibt." Andererseits würden sich die Menschen auch falsche Vorstellungen von den Kosten eines Verfahrens machen, so Schuster. Komme es in der ersten Instanz schon zu einem von allen Beteiligten nicht beeinspruchten Urteil, beliefen sich die Kosten auf 225 Euro.

Im Burgenland laufen pro Jahr laut Auskunft der Diözese Eisenstadt durchschnittlich etwa 15 Verfahren. Im Schnitt sieben bis acht davon werden - fast ausnahmslos positiv für die antragstellenden Parteien - abgeschlossen.

Das Ehegericht der Diözese St. Pölten hat keine Zahlen bekannt gegeben. (APA)