Wien - Im Vorfeld der anstehenden Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund und Ländern, macht sich der Verband der Immobilientreuhänder (ÖVI) für die Beibehaltung der Wohnbauförderung stark: Eine Senkung oder gar Abschaffung der 1,8 Mrd. Euro hohen Förderung würde die Mieten von neu errichteten Wohnungen verdoppeln und die Neubautätigkeit zum Erliegen bringen, warnte ÖVI-Vizepräsidentin Michaela Mischek-Lainer.

Vom STANDARD damit konfrontiert, gibt der Obmann der Gemeinnützigen Wohnbaugesellschaften, Karl Wurm, Mischek recht. Wurm: Die Nettomiete (ohne Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag, Umsatzsteuer und Betriebskosten) würde sich von derzeit durchschnittlich 3,50 Euro auf 6,50 Euro verdoppeln. Die Gesamtmiete stiege je nach Bundesland im Schnitt um 40 bis 60 Prozent.

Subjektförderung

Ganz anderer Meinung ist Immofinanz-Chef Karl Petrikovics, der die Wohnbauförderung in ihrer jetzigen Form in Frage stellt. Seiner Meinung dürften einmal bedürftige Menschen nicht ein Leben lang auf Unterstützung zählen. Petrikovics plädiert daher von der Umstellung von der Objekt- auf die Subjektförderung und eine regelmäßige Kontrolle der Förderwürdigkeit.

Im Vorjahr sind die Mieten für frei finanzierte Neubauwohnungen bzw. Wohnungen aus dem Bestand zwischen fünf und zehn Prozent gestiegen, sagte ÖVI-Präsident Thomas Malloth am Dienstag. Ausschlaggebend dafür seien die in den vergangenen Jahren abgesackte Neubauleistung. Die geringere Menge an zur Verfügung stehenden Wohnungen erhöhe auch den Druck auf den restlichen Mietwohnungsmarkt. Für heuer erwartet Malloth stabile Mieten.

Der ÖVI hofft auf eine umfassende Reform des Mietrechtsgesetzes, nach dem Vorbild des Anfang 2003 in Kraft getretenen neuen Wohnungseigentumsgesetzes. Ein Anliegen des ÖVI für das Mietrecht ist die schrittweise Abschaffung "der Erbpacht in der Miete", also den Eintritt in billige Altmietverträge. Diese sollten künftig beim Eintritt etwa der Kinder schrittweise an den Richtwert-Mietzins bzw. angemessenen Mietzins angepasst werden. Dies würde bei einigen tausend Mietverhältnissen zu einer um ein Drittel höheren Hauptmiete führen, bei besonders billigen Kategorie-D-Wohnungen gar zu einer Verdreifachung. (DER STANDARD, Printausgabe, 14.1.2004, cr)