Im Jahr 1993 hat eine mutige Steuerreform der SPÖ- ÖVP-Koalition durch Abschaffung der Vermögens- und der Gewerbesteuer – trotz überwiegender Gegenfinanzierung durch eine höhere Kommunalsteuer (Lohnsummensteuer) und eine Erhöhung des Körperschaftssteuersatzes von 30 auf 34 % – ein international beachtetes standortpolitisches Signal gesetzt. Wie die Wirtschaftsentwicklung seither gezeigt hat, ist Österreich damit gut gefahren: Unser Land weist im internationalen Vergleich eine der niedrigsten Arbeitslosenquoten auf, auch wenn sie immer noch zu hoch ist.

Andere Länder haben nachgezogen; es ist europaweit zu einer Senkung der Körperschaftssteuersätze gekommen. Dabei hat sich gezeigt, dass derartige Maßnahmen zu keiner Erosion des Steueraufkommens geführt haben, sondern dass das Steueraufkommen aus dieser Steuer sogar gestiegen ist, wie Untersuchungen der OECD beweisen.

Mit anderen Worten: Der von vielen verteufelte Standortwettbewerb (vgl. Christian Felbers Gastkommentar "Gut geschminkt ...") hat zu einer Win-win-Position der Unternehmen wie der Staaten geführt.

Um dies mit Zahlen zu untermauern: Der Anteil der Gewinnsteuern von Kapitalgesellschaften ist in den europäischen OECD-Staaten von einem Anteil in Höhe von 6% des Gesamtsteueraufkommens (1990) auf 8,9% (2001) gestiegen, in Österreich sogar von 3,6 auf 6,9%! Wenn Österreich damit immer noch deutlich unter dem OECD- Durchschnitt liegt, so nicht zuletzt deswegen, weil die österreichischen Unternehmen im internationalen Vergleich die höchsten so genannten Lohnsummenabgaben zu tragen haben – nämlich (wieder nur bezogen auf die Kapitalgesellschaften) 1,9 % des BIP.

Im Übrigen dürften die nie^d^rigeren Werte für Österreich auch damit zusammenhängen, dass von den Rechtsformen her in anderen Ländern mehr Kapitalgesellschaften existieren als in Österreich.

Durchschnittswerte

irrelevant

Mit der nunmehrigen Senkung der Körperschaftssteuer auf 25% und der Einführung einer Gruppenbesteuerung hat die ÖVP-FPÖ-Koalition ein Signal gesetzt, dass es ihr bei der Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich ernst ist. Verschiedene politische Querschüsse, dass in Österreich die effektive Steuerbelastung nur bei 18% liege, können nur ins Land der Märchen verwiesen werden. Es gibt tatsächlich Untersuchungen mit derartigen Ergebnissen, nur haben sie mit der ökonomischen Realität der Gewinnbesteuerung im Einzelfall nichts zu tun. Sie beruhen auf volkswirtschaftlichen Größen oder weltweiten Konzernbilanzen und zeigen Durchschnittswerte, die für Standortentscheidungen ohne Relevanz sind.

Zukunftsbezogene Modellrechnungen für Investitionsprojekte zeigen für Österreich vielmehr effektive Steuersätze um die 30%, was nunmehr auch das IHS bestätigt hat.

Angesichts der standortpolitischen Herausforderung durch die neuen Mitgliedstaaten war eine Senkung des Körperschaftssteuersatzes ein Gebot der Stunde. Auch wenn der künftige Steuersatz zum Teil noch erheblich über dem neuer Mitgliedstaaten liegt (die zum Teil "schlechtere" Bemessungsgrundlagen haben), wird er trotz gleichzeitiger Verbreiterung der Bemessungsgrundlage im Zusammenspiel mit den anderen relevanten Standortfaktoren (Forschung und Entwicklung, Ausbildung der Arbeitnehmer, Infrastruktur, rechtlicher Rahmen u.v.m.) die Konkurrenzfähigkeit des Standortes Ös^terreich stärken.

Durch geringere Kapitalkosten werden entscheidende Investitions- und Wachstumsimpulse gegeben. Damit wird es nicht nur möglich sein, bestehende Arbeitsplätze zu erhalten, sondern auch neue zu schaffen. Dass die Steuersenkung den hiefür notwendigen zusätzlichen Wachstumsschub bringen wird, haben die Wirtschaftsforschungsinstitute bereits bestätigt.

Die KöSt-Senkung ist kein Minderheitenprogramm, wie von manchen unterstellt wird. Die Bedeutung der Kapitalgesellschaften als Arbeitgeber zeigt sich schon daran, dass diese Gruppe zwar nur ein Viertel der österreichischen Unternehmen repräsentiert, aber 70% der in der gewerblichen Wirtschaft unselbstständig Tätigen beschäftigt!

Das Ziel der Unternehmens- und Arbeitsplatzsicherung wird im Übrigen auch bei den einkommenssteuerpflichtigen Unternehmen dadurch erreicht, dass schon ab dem Jahr 2004 der nicht entnommene Gewinn nicht dem vollen, sondern nur dem halben Einkommenssteuersatz unterliegt. Dies scheint bei manchen Kritikern der KöSt-Senkung bereits in Vergessenheit geraten zu sein.

Fortsetzung der

Reformen erwünscht

Für die energieintensive Industrie, die nicht weniger als ein Viertel der österreichischen Industrie repräsentiert, sind jedoch noch weitere standortsichernde Maßnahmen notwendig, die außerhalb der nunmehr vereinbarten Steuerreform getroffen werden müssen. Dazu zählt insbesondere eine zufrieden stellende Deckelung der Energiesteuerbelastung bei der Umsetzung der EU-Energiesteuerrichtlinie sowie bei der Regelung der CO-Zertifikate im Rahmen der Erreichung des Kioto-Ziels.

Es liegt auf der Hand, dass die nunmehr beschlossene Steuerreform keinen Endpunkt einer Strukturreform darstellen kann. Wesentliche Strukturmaßnahmen gab es bereits bei der steuerlichen Forschungsförderung und der steuerlichen Behandlung von Aus- und Weiterbildung, wo Österreich nunmehr im internationalen Vergleich eine Spitzenposition einnimmt. Weitere Steuerstrukturänderungen müssen aber folgen, wobei besonders die Reduktion der lohnsummenabhängigen Steuern und Begleitmaßnahmen zu Basel II im Vordergrund stehen sollte. (DER STANDARD Printausgabe, 14.1.2004)