Oberösterreichische Landtagswahl 2003 hat gerichtliches Nachspiel - Landeshauptmann Pühringer verlangt von SPÖ Entschädigung
Redaktion
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Linz - Ein gerichtliches Nachspiel hat jetzt die
oberösterreichische Landtagswahl vom 28. September 2003. Es geht um
ein "Schwarzbuch", das die SPÖ im Zuge des Wahlkampfes herausgegeben
hatte und in dem - nach Ansicht der Volkspartei -
oberösterreichischen VP-Politikern "kriminelles Verhalten" wie
Korruption, Amtsmissbrauch und persönliche Bereicherung unterstellt
worden sei. Die ÖVP erstattete in der Folge Anzeige gegen die SPÖ. Es
wurde beim Landesgericht Linz gegen die SPÖ ein Verfahren wegen übler
Nachrede eingeleitet.
"Grundlegend falsch"
Am Montagnachmittag sagte in diesem Zusammenhang
ÖVP-Landesparteiobmann Landeshauptmann Josef Pühringer als Zeuge aus.
Er betonte, die in dem "Schwarzbuch" enthaltenen Vorwürfe gegen
führende ÖVP-Funktionäre seien "grundlegend falsch". Vor allem auch,
was den Vorwurf anlangt, im Landesdienst würden Anstellungen und die
Besetzung von Führungspositionen nicht nach objektiven Kriterien
erfolgen. Dies wies Pühringer als "Unwahrheit" zurück. Die Posten
würden öffentlich ausgeschrieben und eine unabhängige Kommission
erstelle entsprechende Vorschläge.
Durch das "Schwarzbuch" der SPÖ sei der ÖVP insgesamt Schaden
zugefügt worden, unterstrich Pühringer. Daher habe man auch den
Antrag auf Entschädigung gestellt.
Das Verfahren wird am 28. Jänner fortgesetzt, für diesen Tag ist
auch mit dem Urteil zu rechnen. (APA)
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