Ein watscheneinfaches Berechnungsmodell habe man mit dem neuen Lohnsteuertarif geschaffen; die Berechnung soll "auf einem Bierdeckel" möglich sein: Grasser und Finz bei der Pressekonferenz im Finanzministerium

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Wien - Finanzminister Karl-Heinz Grasser und sein Staatssekretär Alfred Finz (V) haben am Montag die Pläne der Regierung für die Steuerreform 2005 nach der Präsentation in Salzburg-Anif auch in Wien erläutert und verteidigt. Spielraum für Verhandlungen mit der Opposition sieht Grasser praktisch nicht, die Positionen lägen zu weit auseinander, betonte er. Dass die Negativsteuer für Kleinverdiener nicht erhöht wird, begründete der Minister damit, dass man zwischen einer Steuerreform und Sozialpolitik differenzieren müsse.

Defizit 2005 wird steigen

Zu den Auswirkungen der Steuerreform auf das Budget räumte Finanzminister Karl-Heinz Grasser am Montag in seiner Pressekonferenz ein, dass das gesamtstaatliche Defizit im kommenden Jahr um 0,8 Prozentpunkte höher sein werde als ohne Steuerreform. Die geplanten 1,5 Prozent Defizit hoffe er aber halten zu können. Der über den Budgetzyklus ausgeglichene Haushalt bleibe Ziel. Dies bedeute auch, dass er bei den Budgets 2005 und 2006 restriktiv verhandeln müsse.

Die Belastungsquote soll laut Grasser im kommenden Jahr auf 42,3 Prozent sinken. Um - wie geplant - bis 2010 einen Wert von 40 Prozent zu erreichen, werde es in der nächsten Legislaturperiode von 2006 bis 2010 dann noch eine oder sogar zwei Steuerreformen geben müssen, meinte er.

Apropos KöSt: Der bisherige nominelle Satz von 34 Prozent hat laut den Wirtschaftsforschern eine effektive Belastung zwischen 27 Prozent (WIFO) und 29,5 Prozent (IHS) ergeben. Auch das Finanzministerium habe eine ähnliche Größenordnung errechnet, so Grasser. Künftig - nach der Senkung des nominellen Satzes auf 25 Prozent - werde der effektive Satz bei 21 bis 22 Prozent liegen, erwartet der Minister. Die Differenz sei geringer als bisher, weil einerseits die Berechnungsgrundlage verbreitert werde und es andererseits die Investitionszuwachsprämie künftig nicht mehr gebe.

Beschluss noch vor dem Sommer

Der Finanzminister rechnet damit, dass die Steuerreform nach weiteren koalitionsinternen Abklärungen Ende Februar oder Anfang März in Begutachtung gehen kann. Der Beschluss im Parlament solle dann noch vor dem Sommer erfolgen, hofft er.

Klar ist für Grasser, dass jeder Steuerzahler entlastet wird: "Es gibt durch die Umstellung keinen einzigen Verlierer, keinen einzigen der mehr Steuern zahlt." Im Durchschnitt profitiere jeder, der Steuern zahle, mit 500 Euro.

Laut dem Minister wird auch der Kreis jener größer, die gar keine Steuern bezahlen. Mit der ersten Etappe, die im Jänner in Kraft getreten ist, seien Einkommen bis 14.500 Euro Jahresbrutto steuerfrei, künftig liege die Grenze bei 15.770 Euro. Damit müssten 2,55 Millionen Österreicher gar keine Steuern mehr bezahlen.

Unikum Negativsteuer

Zu Forderungen nach einer Erhöhung der Negativsteuern sagte Grasser: "Man muss einfach differenzieren zwischen einer Steuerreform und Sozialpolitik auf der anderen Seite." Die Negativsteuer sei ein Unikum in Österreich. Sinn des Steuersystems sei es, Beiträge von jenen zu bekommen, die Einkommen haben. Ziel der Reform sei es nun, Leistungsanreize zu schaffen und Steuerpflichtige aus der Steuerpflicht herauszuführen.

Bei Tarif "schlecht verstanden"

"Schlecht verstanden" fühlt sich Finanzminister Karl-Heinz Grasser angesichts der Kritik am neuen Lohnsteuertarif. Die Dimension dieser Umstellung werde noch nicht richtig eingeschätzt, so der Minister am Montag in einer Pressekonferenz. Nunmehr sei es möglich, die Steuerbelastung ganz einfach zu berechnen - "Im Vergleich zu den Sozialdemokraten watscheneinfach". Staatssekretär Alfred Finz (V) ergänzte, die Berechnung solle auf einem Bierdeckel möglich sein.

Der Finanzminister stellte die Berechnung der Regierung dem von der SPÖ geforderten Tarif entgegen, der lediglich eine "Aneinanderreihung von drei linear progressiven Formeln" darstelle. Auch hinter dem Tarifmodell der Regierung, das laut Grasser einen mit dem Einkommen und damit der Leistungsfähigkeit stetig ansteigenden Grenzsteuersatz bringe, stecken freilich zwei Formeln, die je nach Höhe des zu versteuernden Einkommens (Jahresbrutto abzüglich 13./14. Gehalt, Sozialversicherungsbeiträge, Werbungskosten, Sonderausgaben) anzuwenden sind. (APA)