Anna Grigg besuchte am 12. Juli 1943 ihre Stiefschwester Maria Herzog im steirischen Lampertsstätten. Dabei kamen die beiden auf die politischen Verhältnisse zu sprechen, Grigg tat ihre Ablehnung des Systems durch folgenden Witz kund: "Eine Frau geht zu den sechs Kreuzen beten. Als sie beim fünften Kreuz betet, kommt ein SS-Mann und fragt sie, was sie da mache. Die Frau erwidert, sie bete zum lieben Herrgott, dass ihre Kinder aus dem Krieg heil zurückkehren. Der SS Mann sagte darauf zur Frau, du musst auch Heil Hitler sagen. Darauf antwortete die Frau: Hier hängt Christus und wenn hier Hitler hängt, dann werde ich Heil Hitler rufen."

Noch am selben Tag zeigte Herzog ihre Stiefschwester Grigg an, die vom NS-Sondergericht Graz nach Paragraf 2 Heimtückegesetz zu einer Strafe von einem Jahr Haft verurteilt wurde.

Die Bedeutung der Denunziation für das Funktionieren der NS-Herrschaft wurde in der Forschung lange Zeit ignoriert. Martin Polaschek (siehe Geistesblitz) hat kurz vor dem nun angelaufenen Projekt "Justiz und NS-Gewaltverbrechen in Österreich" (siehe oben) mit seinem Grazer Historikerkollegen Heimo Halbrainer das Phänomen der Denunziation in der Steiermark, damit die Involvierung der Bevölkerung in den Nationalsozialismus, analysiert.

Auf die Frage, wer wen denunzierte, meint Halbrainer: "In 26 Prozent der Fälle waren es Nachbarn, in 20 Prozent Arbeitskollegen, in 32 Prozent Bekannte und in vier Prozent Familienmitglieder." Es bestand also eine gewisse persönliche Nähe zwischen Denunzianten und Opfern. Auch wurden die angezeigten "Delikte" (Feindsender hören, abfällige Äußerungen über NSDAP beziehungsweise Hitler oder Witze erzählen) vor allem im Privatbereich, am Arbeitsplatz oder in Lokalen begangen. Denunzianten waren zu 70 Prozent Männer, wobei die Denunziation eher in den unteren sozialen Schichten (Hilfsarbeiter, Landarbeiter) anzutreffen war. Bei den Frauen waren es vor allem Hausfrauen.

Als Grund für die Denunziation ließen sich zwei Hauptmotive feststellen: "Konsens mit dem System und daraus die Notwendigkeit, gegen alle vorzugehen, die gegen die Volksgemeinschaft sind, was auch ein Indikator für die Akzeptanz des NS-Regimes ist." Und persönliche Motive: "Vielfach lagen jahrelange Streitereien - vom Brunnen bis zu lästigen Kindern - vor, die nun endlich gelöst werden konnten."

Obwohl es keine gesetzliche Pflicht gab, nonkonformes Verhalten während der NS-Zeit anzuzeigen, wurden in der Steiermark Tausende Anzeigen erstattet. Die Verfolgungsinstanz schlechthin, die Gestapo, war nur in jenen Fällen aktiv, wo es darum ging, politisch organisierte Widerstandsgruppen zu unterwandern, V-Männer einzuschleusen. "Schon aufgrund der personellen Ausstattung war die Gestapo nie in der Lage, in den Privatraum einzudringen", erklärt Halbrainer. "Dies konnte nur durch Denunziation bei NS-Behörden erfolgen." Nach 1945 habe ein Gestapobeamte als Zeuge vor einem Volksgericht ausgesagt: Natürlich sei der nun Angeklagte zu ihm gekommen und habe von sich aus die Anzeige erstattet. Es sei doch unmöglich, unter jedem Bett einen Beamten zu platzieren. "Es gab eine gewisse Art von Arbeitsteilung: Während die Gestapo die großen politischen Widerstandsnetze aktiv verfolgte, halfen die kleinen Volksgenossen - vielfach waren die Denunzianten nicht einmal Mitglieder der NSDAP - dem NS-Staat, oppositionelle, nonkonforme, widerständische Haltungen und Äußerungen zu unterdrücken", erklärt Halbrainer.

Die Konsequenzen aus der Denunziation waren vielfältig. So hatte in 13 Prozent der Fälle die Anzeige keine, in weiteren 13 Prozent nur eine Vorladung zu einer NS-Instanz zur Folge, 20 Prozent wurden ohne Urteil - zum Teil auch lange Zeit - eingesperrt, 38 Prozent wurden von einem NS-Gericht zu Freiheitsstrafen verurteilt. Von den Volksgerichten wurden nach 1945 in der Steiermark neben mehr als 2000 vermeintlichen und tatsächlichen Denunzianten auch rund 1800 Denunziationsopfer erfasst. Rund 550 Denunzianten wurden von den Volksgerichten zu Haftstrafen zwischen einer Woche und achtzehn Jahren verurteilt. (fei/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 10./11. 1. 2004)