Klagenfurt/Villach - Jener Villacher Frauenarzt, der Hunderte von Krebsabstrichen seiner Patientinnen nur schubladisiert und nicht an das Labor weitergeschickt hat, steht ab März vor Gericht. Er wird allerdings nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, nicht aber wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Eine Mitschuld am Tod von drei seiner Patientinnen konnte dem jetzt 58-jährigen, lokal sehr bekannten Mediziner nämlich nicht nachgewiesen werden.

Im Detail lauten die Anklagepunkte auf "fahrlässige Körperverletzung, Gefährdung der körperlichen Sicherheit und schweren gewerbsmäßigen Betrug", heißt es seitens der Staatsanwaltschaft Klagenfurt. In sechs Fällen wird nun Anklage erhoben. Insgesamt sind aber 26 Patientinnen, bei denen der Mediziner Abstriche vorgenommen und nicht weitergeschickt hatte, an Gebärmutterhalskrebs erkrankt. Drei Frauen mussten operiert werden. Der Tod von drei weiteren Frauen steht laut Gutachten nicht im Zusammenhang mit den Verfehlungen des Arztes.

Der schwere gewerbsmäßige Betrug bezieht sich auf den Umstand, dass der Villacher von Krankenversicherungen Honorare für Untersuchungen kassiert habe, obwohl er die Krebsabstriche nicht weitergeleitet hatte. Laut Staatsanwaltschaft habe er auf diese Weise zu Unrecht rund 50.000 Euro erhalten.

Bekannt geworden war der Fall im Juni 2002. Der Gynäkologe wurde daraufhin inhaftiert, kam aber bald wieder frei. Wenig später wurde er erneut verhaftet. Seit August 2002 wartet er auf den Prozess, für den die Oberstaatsanwaltschaft Graz nun grünes Licht gegeben hat. (aw/DER STANDARD, Printausgabe 10./11.01.2004)