Wien- Dr. Josef Probst, Geschäftsführer des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger, erklärte Donnerstag abend, dass es eine Einigung mit der Apothekerkammer in der Rezeptgebührenfrage gebe. Beide Seiten hätten klargestellt, dass bei kassenfreien Medikamenten der Patient maximal die Rezeptgebühr von 4,35 Euro zahlt oder wie bisher den niedrigeren Privatpreis, wenn der unter der Rezeptgebühr liegt.

Die Angelegenheit hatte zuvor für zum Teil erhebliche Aufregung unter Patienten und Apothekern gesorgt. Durch eine Neuregelung im Gesamtvertrag zwischen Hauptverband und Apothekerkammer war unter anderem folgende Situation entstanden: Die Apotheker verrechneten für auf Kassenrezept verschriebene Medikamente mit einem Preis unterhalb der Rezeptgebühr von seit 1. Jänner 2004 4,35 Euro den Privatverkaufspreis von bis zu 5,60 Euro.

Teure Generika

Eine mögliche Konsequenz: Kam ein Patient mit einem Rezept auf ein billigeres Nachahmepräparat (Generikum) unterhalb der Rezeptgebühr in die Apotheke, verlangte der Apotheker 5,60 Euro. Für ein teureres Originalpräparat zahlte der Patient hingegen "nur" die Rezeptgebühr von 4,35 Euro.

Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) - ihr Ressort ist Aufsichtsbehörde - hatte bereits am Mittwoch auf eine Behebung des "Missverständnisses" gedrängt. "Die Ministerin hat gestern und auch am Donnerstag, mit dem Hauptverband der Sozialversicherungen gesprochen und auf eine Behebung der Angelegenheit gedrängt. Sie macht Druck", erklärte am Donnerstag eine Sprecherin der Ministerin. In der Apothekerkammer hieß es zunächst: "Wir halten uns an einen gültigen Vertrag." (APA)