Verhalten positiv bewertete die EU-Kommission am Mittwoch den aktualisierten Wirtschafts- und Finanzplan der Bundesregierung. Trotz Detailkritik an geplanten Steigerungen bei Budgetdefizit und mangelhafter Gegenfinanzierung der Steuerreform steht Österreich damit im Vergleich zu anderen Unionsstaaten relativ günstig da. Die EU-Kommission beriet am Mittwoch in Brüssel auch eine Klage wegen des suspendierten EU-Defizitverfahrens gegen Deutschland und Frankreich.

"Problematisch" nannte Währungskommissar Pedro Solbes in seiner Bewertung des aktualisierten österreichischen Stabilitätsprogramms für 2003 bis 2007 die Planungen Wiens, für 2005 ein Budgetdefizit von 1,5 Prozent des BIP anzupeilen und sich erst 2007 wieder in Richtung Nulldefizit zu orientieren.

Trotz grundsätzlichen Lobes für die Steuerreform 2005, die dafür verantwortlich ist, warnte der Währungskommissar: "Die Erfahrung zeigt, dass Steuersenkungen, die nur teilweise gegenfinanziert sind, eine besonders riskante Strategie sind." In ihrer Analyse mahnt die EU-Kommission Österreich zu zusätzlichen strukturellen Einsparungen bei den Staatsausgaben. Diese müssten insbesondere auch bei Ländern und Gemeinden "in signifikanter Weise" vorgenommen werden.

Anerkennung zollt die EU-Kommission in ihrem Papier der Pensionsreform von vergangenem Juni. Mit dieser komme Österreich "allem Anschein nach in eine relativ gute Position, um den Auswirkungen der Überalterung der Bevölkerung auf das Budget begegnen zu können".

Defizitklage denkbar

Bei ihrer wöchentlichen Sitzung berieten die 20 EU-Kommissare am Mittwoch auch über das kurz zuvor fertig gestellte Gutachten ihrer Rechtsabteilung, das eine Klage gegen die Aussetzung der EU-Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich für juristisch aussichtsreich erklärt. Zugleich kündigte Kommissar Solbes für Februar neue Interpretationsregeln für den Stabilitäts- und Wachstumspakt an. Auch Vorschläge zur Änderung der zugrunde liegenden EU-Verordnungen schloss er nicht aus.

Der EU-Finanzministerrat hatte am 25. November die Anwendung der Sanktionsregeln des Stabilitätspakts gegen Berlin und Paris suspendiert. Der juristische Dienst der EU-Kommission sieht in dieser Umgehung der verbindlichen Verfahrensregeln eine Grundlage für eine mögliche Klage gegen den Ministerrat vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg.

Solbes nannte ein Urteil eine "nützliche Option". Die Kommissare wollen kommende Woche weiter beraten. (Jörg Wojahn aus Brüssel, Der Standard, Printausgabe, 08.01.2004)