Brüssel - EU-Währungskommissar Pedro Solbes hält ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) über die Aussetzung der Defizitverfahren gegen Deutschland und Frankreich für eine "nützliche Option". Das Urteil könne klären, ob bei der Anwendung des Stabilitäts- und Wachstumspaktes die Prozeduren richtig angewendet wurden, sagte Solbes am Mittwoch in Brüssel vor Journalisten. In einer Rechtsgemeinschaft müssten die Prozeduren eingehalten werden.

Im November hatten die EU-Finanzminister entschieden, das Verfahren gegen Deutschland und Frankreich wegen deren zu hohen Defiziten auf Eis zu legen, obwohl ein solcher Schritt im EU-Recht nicht vorgesehen ist. Die damalige Entscheidung widerspreche "Buchstaben und Geist" des Stabilitätspaktes, sagte Solbes heute. Das werde auch in einem einstweilen vertraulichen Gutachten der Rechtsexperten der EU-Kommission bestätigt, so der Kommissar.

Formal über eine Klage entscheiden werde die EU-Kommission jedoch erst nächsten Mittwoch, in ihrer nächsten Sitzung, betonte Solbes. Kommissionssprecher Reijo Kemppinen wies seinerseits darauf hin, dass die Entscheidung der Finanzminister vom 25. November des Vorjahres neben der rechtlichen auch eine politische Dimension habe. Daher brauche es Zeit, die Lage zu bewerten. Außerdem liege das Gutachten der Juristen der EU-Kommission erst seit Dienstag Abend vor. (APA)