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Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden. Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder besitzen noch verwenden.

Foto: dpa/Wagner
Wien - Knapp vor dem Zwölfe läuten geht's los, eine halbe Stunde später ist der lautstarke Spuk wieder vorbei: Knall-und Feuerwerkskörper gehören zum Jahreswechsel, koste es was es wolle.

Eine verlässliche Zahl, wie viel die Österreicher dafür ausgeben, gibt es nicht. Es handelt sich bei diesen Artikeln "fast ausschließlich um Importware" und in der EU gibt es dafür keine Meldepflicht, erklärt Peter Schickel von der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Die Branche rechnet damit, "dass der Kunde, der Pyrotechnisches kauft, im Schnitt 50 Euro dafür ausgibt", so Schickel.

Teure Freude

Wer nicht aufpasst, was er wo abfeuert, für den kann es richtig teuer werden: Die Wiener Polizei will in argen Fällen den Strafrahmen von bis zu 2180 Euro ausschöpfen.

Pyrotechnische Gegenstände der Klasse II (Kleinfeuerwerk) dürfen im Ortsgebiet nicht verwendet werden. Personen unter 18 Jahren dürfen sie weder besitzen noch verwenden. Wer ein Mittel- oder ein Großfeuerwerk zünden will, braucht eine behördliche Bewilligung.

Etliche Hunde werden den Jahreswechsel winselnd und zitternd verbringen, in schlimmen Fällen können sie durch die "Knallerei" ein hundelebenlanges Trauma erleiden. Die moderne Tiermedizin bietet Hilfe: Heuer haben sich besonders viele Hundebesitzer mit einem Vorrat an hundgerechten Beruhigungstabletten eingedeckt, erzählt der Linzer Tierarzt Andreas Müller-Warbo im Gespräch mit dem STANDARD. "Das Tier bekommt die Tablette und in den darauffolgenden 14 Stunden kann es dann noch so laut knallen, dem Hunderl wird's wurscht sein", so der Tiermediziner. (mro, Der Standard, Printausgabe, 30.12.2003)