Am 13. Februar 2003 wurden zwei neue EU-Richtlinien zum Umgang mit Elektronikgeräten beschlossen.

[] Die WEEE-Direktive (Waste Electrical and Electronic Equipment):

Bedeutet Rücknahme und Recycling von Elektronikprodukten und gibt den Herstellern eine Recyclingquote von mindestens vier Kilogramm getrennt gesammelten Altgeräten aus privaten Haushalten pro Einwohner und Jahr vor.

[] Die ROHS-Richtlinie (Restriction of the Use of Certain Hazardous Substances in Electrical and Electronic Equipment):

Beschränkt die Verwendung von Quecksilber, Kadmium, Blei und anderen Giftstoffen in Elektronikgeräten. 2005 treten beide EU-Richtlinien in Kraft.

[] Elektroschrott:

Als Elektroschrott gelten alle Geräte, die mit elektrischem Strom betrieben werden und nach ihrer Nutzung zum Müll kommen. Darunter fallen Fernsehgeräte, Geschirrspüler, Bügeleisen u. a. In Österreich fallen jährlich etwa 100.000 Tonnen an.

[] Praxis der Entsorgung:

Aktuell müssen nur Kühlschränke, Batterien und Leuchtstoffröhren getrennt gesammelt werden. Alles andere wird meist mit dem Rest- oder Sperrmüll entsorgt. Elektrogeräte bestehen aus verschiedensten schadstoffhaltige Teilen wie Batterien, Akkumulatoren und Quecksilberschaltern. Außerdem gehen durch die Entsorgung Rohstoffe wie Kupfer, Aluminium und Eisen verloren, die durch Recycling zurückgewonnen werden könnten.

In Österreich beschäftigt sich das Wiener Kompetenzzentrum für Elektro(nik)altgeräte-Recycling & nachhaltige Produktentwicklung KERP mit dieser Thematik. Hier wird der gesamte Lebenszyklus eines Gerätes in Betracht gezogen. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 29. 12. 2003)