Klagewelle
Netzpolitik
US-Musikfirmen erlitten Rückschlag im Kampf gegen Internet-Raubkopien
Gerichtsbeschluss nötig, um von Providern Daten über User zu bekommen - Verfahren gegen 400 Personen
Die US-Musikindustrie darf bei ihrem
Kampf gegen Raubkopien nicht ohne Gerichtsbeschluss die Herausgabe
von Kundendaten der Internet-Provider verlangen. Die Entscheidung des
Bundesberufungsgerichts am Freitag in Washington ist eine unerwartete
Niederlage für den Musikverband RIAA, der den illegalen Tausch von
Liedern im Internet für den Rückgang ihrer CD-Verkäufe
mitverantwortlich macht. Dem Gericht zufolge sind die Forderungen der
Plattenfirmen nach Kundendaten nicht durch ein Urheberrechtsgesetz
aus dem Jahr 1998 gedeckt. Im Frühjahr beurteilte ein US-Gericht das
Vorgehen noch als rechtmäßig. Der Provider Verizon hatte gegen die
Entscheidung Berufung eingelegt.
Gegen nahezu 400 private Internet-Nutzer - darunter auch ein
zwölfjähriges Mädchen und ein 71-jähriger Mann - ist die
Plattenindustrie gerichtlich vorgegangen. Das US-Urheberrecht lässt
Geldstrafen von bis zu 150.000 Dollar (etwa 121.000 Euro) pro illegal
kopiertem Lied zu. Mit rund 200 Personen hatten sich die
Plattenfirmen nach eigenen Angaben in einem Vergleich auf eine
Geldstrafe von weniger als 5.000 Dollar geeinigt. (APA/Reuters)