Die US-Musikindustrie darf bei ihrem Kampf gegen Raubkopien nicht ohne Gerichtsbeschluss die Herausgabe von Kundendaten der Internet-Provider verlangen. Die Entscheidung des Bundesberufungsgerichts am Freitag in Washington ist eine unerwartete Niederlage für den Musikverband RIAA, der den illegalen Tausch von Liedern im Internet für den Rückgang ihrer CD-Verkäufe mitverantwortlich macht. Dem Gericht zufolge sind die Forderungen der Plattenfirmen nach Kundendaten nicht durch ein Urheberrechtsgesetz aus dem Jahr 1998 gedeckt. Im Frühjahr beurteilte ein US-Gericht das Vorgehen noch als rechtmäßig. Der Provider Verizon hatte gegen die Entscheidung Berufung eingelegt.

Klagewelle

Gegen nahezu 400 private Internet-Nutzer - darunter auch ein zwölfjähriges Mädchen und ein 71-jähriger Mann - ist die Plattenindustrie gerichtlich vorgegangen. Das US-Urheberrecht lässt Geldstrafen von bis zu 150.000 Dollar (etwa 121.000 Euro) pro illegal kopiertem Lied zu. Mit rund 200 Personen hatten sich die Plattenfirmen nach eigenen Angaben in einem Vergleich auf eine Geldstrafe von weniger als 5.000 Dollar geeinigt. (APA/Reuters)