Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass das TASR-Gesetz im Widerspruch zur Forderung nach freiem, unabhängigem und pluralistischem Journalismus stehe. Medien sollten unabhängig sein, die TASR bekommt jedoch Geld aus dem Staatsbudget und der TASR-Generaldirektor wird von der Regierung nominiert und abberufen. Das Gesetz gibt aber keine Details über die Gründe einer Abberufung an. Somit ist Machtinteresse nicht ausgeschlossen.
Etat
Streit zwischen slowakischen Presseagenturen
...wegen angeblicher Wettbewerbsverzerrung
Zwischen den beiden Presseagenturen der Slowakei
ist ein Streit ausgebrochen. Die slowakische
Generalstaatsanwaltschaft ersuchte nun den Verfassungsgerichtshof,
die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Presseagentur der
Slowakischen Republik (TASR) zu überprüfen. Der Antrag kam von der
kommerziellen Presseagentur SITA, die überzeugt ist, dass das
TASR-Gesetz das Recht auf fairen Wettbewerb verletzt. Die TASR werde
aus dem Staatsbudget finanziert und könne zugleich unternehmerisch
tätig sein.
"Wenn durch das Gesetz die Stellung des Direktors nicht unabhängig
ist, kann man auch nicht die Tätigkeit, die er ausübt, als unabhängig
bezeichnen", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Falls
der Antrag vom Verfassungsgerichtshof angenommen wird und die
Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes fällt, wird
die Gültigkeit des Gesetzes auf sechs Monate eingestellt. "Wenn das
Parlament das Gesetz nach sechs Monaten nicht aufhebt oder
novelliert, verliert es seine Gültigkeit", sagte der
Verfassungsexperte Peter Kresak gegenüber der Tageszeitung "Sme"
(Freitag-Ausgabe). (APA)