Vorsicht
Am wichtigsten ist es, sich den Anbieter und dessen Website "nüchtern zu betrachten" und sich nicht nur mit Hilfe von blinkenden Angeboten, sondern vor allem durch harte Fakten ein Bild zu machen, rät AK-Konsumentenschutzexpertin Daniela Zimmer. Im richtigen Leben sei es zwar selbstverständlich, "sich nicht mit Unbekannten einzulassen", im virtuellen Raum werfen aber viele die Vorsicht über Bord, meinte sie.
Verpflichtung
Laut E-Commerce-Gesetz sind die Handelsplattformen dazu verpflichtet, ihren Firmennamen und eine "ladungsfähige" Anschrift, sowie zumindest zwei Möglichkeiten zur Kontaktaufnahme sichtbar auf der Seite anzubringen. Gibt es also eine Beschwerde, kann der Kunde sowohl per E-Mail, als auch per Fax oder Telefon seine Reklamation anbringen, sagte Zimmer. Auch auf die gesetzlich festgeschriebene Rücktrittsmöglichkeit innerhalb von sieben Werktagen vom Kauf muss hingewiesen werden, so die Expertin.
Rückgaberecht
Zu Problemen kann es auch mit nicht eingehaltenen Lieferfristen kommen: Ist kein genauer Termin vereinbart, hat der Kunde das Recht, nach 30 Tagen vom Kauf Abstand zu nehmen und sein Geld zurückverlangen. Hier reiche es, den Händler mit einem eingeschriebenen Brief zu benachrichtigen, sagte Renate Wagner vom VKI.
Nahcnahme
Generell empfehle es sich, keine Vorauszahlungen zu leisten. Wenn möglich, sollen die Kunden auf Nachnahmesendung oder Erlagschein bestehen, meinte Wagner.
Wer mit Kreditkarte zahlt, sollte darauf achten, seine Daten nicht unverschlüsselt zu übermitteln, da einem Missbrauch durch Dritte sonst Tür und Tor geöffnet ist. In der Adresszeile des Internetbrowsers wird eine sichere Verbindung mit "https:" gekennzeichnet. Auch auf der Internetseite selbst sollte auf die Verschlüsselungen hingewiesen werden.
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