PRO:
Es geht nicht um Klerikalisierung

Von Josef Spindelböck

In der polnischen Verfassung heißt es, zu den sie in Kraft setzenden Staatsbürgern gehörten "sowohl diejenigen, die an Gott als die Quelle der Wahrheit, Gerechtigkeit, des Guten und des Schönen glauben, als auch diejenigen, die diesen Glauben nicht teilen, sondern diese universellen Werte aus anderen Quellen ableiten". Hier wird nicht Partei ergriffen für eine bestimmte Religion noch für Gläubigkeit an sich, wohl aber wird anerkannt, dass der Glaube eine legitime Möglichkeit ist, universale Werte zu begründen. Was im ehemals kommunistisch regierten Polen in nationalem Konsens möglich ist, kann wohl auch in einem demokratisch verfassten Österreich nicht auf fundamentale Ablehnung stoßen. Eine derartige Präambel kann aber nur im Konsens aller politisch relevanten Kräfte beschlossen werden. Sollten bestimmte politische Kreise versuchen, daraus Kapital zu schlagen, würden sie dem eigentlichen Anliegen jedenfalls mehr schaden als nützen.

Nein, hier geht es nicht um eine Klerikalisierung der Politik. Eine Verfassung mit Gottesbezug wird und soll zu keinem "Gottesstaat" führen, kann aber helfen, die Menschenwürde noch wirksamer zu sichern.

* * *

CONTRA:
Gott würde niemanden ausschließen

Von Andreas Schnider

Gott" geht zurück auf das germanische Wort "guda", das im Zuge der Christianisierung im gesamten germanischen Sprachgebrauch als Bezeichnung des Christengottes Verwendung fand. "Gott"" in der Verfassung ließe also die Interpretation zu, dass sich diese nur auf christliche Religionen bezieht. Wo bleiben dann aber die Begriffe für "Gott" und die entsprechenden Bilder in der Köpfen jener Bürger, die einen anderen Gott meinen, wohl aber österreichische Staatsbürger sind? Das Religiöse in einen Verfassungstext einzubinden ist generell zu begrüßen, doch das bedarf einer behutsamen Form. Religiosität darf niemanden ausschließen. Das Wort des persönlichen Glaubens muss es zulassen, dass in Österreich Advent und Ramadan gefeiert werden und Kreuz und Kopftuch in Schulklassen respektvoll nebeneinander Platz finden.

Verwenden wir "Gott" in der Verfassung, dann laufen wir Gefahr, durch Fehlinterpretationen das zu zerstören, was wir an religiöser Toleranz und geistiger Aufklärung langwierig lernen mussten: Schutz durch die Verfassung gebührt den Religionen und dem Glauben aller Menschen. (DER STANDARD, Printausgabe, 12.12.2003)