Wien - Positiv zu dem jüngsten Vorschlag der italienischen EU-Ratspräsident zur gegenseitigen militärischen Beistandspflicht steht Nationalratspräsident Andreas Khol (V). Der Vorschlag "geht schon eine große Strecke des Weges, den wir wollen". Was die Bedenken einer Unvereinbarkeit mit der Neutralität betrifft, meinte Khol am Mittwoch im Radio-Morgenjournal des ORF, "wir haben 1998 mit dem Artikel 23f der Bundesverfassung militärische Interventionen für Österreich zugelassen. Damit haben wir die Neutralität differenziert. Eine Beistandsgarantie ist eine weitere Differenzierung der Neutralität".

Auf die Frage, ob Österreich damit an allen militärischen Aktionen innerhalb der EU teilnehmen könnte, wenn dies freiwillig erfolge, sagte Khol, "wenn eine entsprechende verfassungsrechtliche Ermächtigung erteilt wird. Das, was wir 1998 in der Großen Koalition (SPÖ-ÖVP, Anm.) damals für Auslandseinsätze gemacht haben".

Der Rom-Vorschlag jedenfalls "ist genau wortwörtlich übernommen aus früheren europäischen Vertragstexten für Petersberg-Aufgaben. Militärische Aktionen, die wir machen, beispielsweise in Albanien, am Balkan, wo wir ja mittun, sind mit genau den gleichen Worten begrenzt. Das heißt, Österreich bestimmt in solchen Fällen selber, wie es was leistet", so Khol. (APA)