Auf die Frage, ob Österreich damit an allen militärischen Aktionen innerhalb der EU teilnehmen könnte, wenn dies freiwillig erfolge, sagte Khol, "wenn eine entsprechende verfassungsrechtliche Ermächtigung erteilt wird. Das, was wir 1998 in der Großen Koalition (SPÖ-ÖVP, Anm.) damals für Auslandseinsätze gemacht haben".
Inland
Khol begrüßt italienischen Vorschlag
Nationalratspräsident sieht darin eine "weitere Differenzierung der Neutralität"
Wien - Positiv zu dem jüngsten Vorschlag der italienischen
EU-Ratspräsident zur gegenseitigen militärischen Beistandspflicht
steht Nationalratspräsident Andreas Khol (V). Der Vorschlag "geht
schon eine große Strecke des Weges, den wir wollen". Was die Bedenken
einer Unvereinbarkeit mit der Neutralität betrifft, meinte Khol am
Mittwoch im Radio-Morgenjournal des ORF, "wir haben 1998 mit dem
Artikel 23f der Bundesverfassung militärische Interventionen für
Österreich zugelassen. Damit haben wir die Neutralität differenziert.
Eine Beistandsgarantie ist eine weitere Differenzierung der
Neutralität".
Der Rom-Vorschlag jedenfalls "ist genau wortwörtlich übernommen
aus früheren europäischen Vertragstexten für Petersberg-Aufgaben.
Militärische Aktionen, die wir machen, beispielsweise in Albanien, am
Balkan, wo wir ja mittun, sind mit genau den gleichen Worten
begrenzt. Das heißt, Österreich bestimmt in solchen Fällen selber,
wie es was leistet", so Khol. (APA)