Wien - Der ÖVP-Entwurf zum bundeseinheitlichen Tierschutzgesetz wird von den anderen Parteien weiterhin kräftig zerzaust. Sowohl SPÖ und Grüne als auch die FPÖ fordern engere Grenzen für die zahlreichen im Gesetz vorgesehenen Verordnungen. Besonders stoßen sie sich daran, dass bei der Tierhaltungsverordnung ausdrücklich auf "ökonomische und ökologische Auswirkungen" Rücksicht genommen werden soll. Für FP-Justizsprecherin Helene Partik-Pable kommt dies "auf keinen Fall" in Frage.

"Wir können ganz einfach nicht das Tierleid akzeptieren, nur aus ökonomischen Gesichtspunkten heraus", betonte Partik-Pable. Auch die Grüne Tierschutzsprecherin Brigid Weinzinger und SP-Agrarsprecher Heinz Gradwohl wollen diese Bestimmung kippen. "Das gehört raus", fordert Weinzinger. Für Gradwohl hat das Bundeskanzleramt insgesamt "sehr viel Mut zur Lücke" gezeigt. Das mittelfristige Verbot von Legebatterien, die Einrichtung eines Tierombudsmannes oder ein Verbot unnötiger Tierversuche seien für die FPÖ wichtige Eckpfeiler eines modernen Gesetzes, so FPÖ-Generalsekretärin Magda Bleckmann.

Einig sind sich SPÖ, FPÖ und Grüne auch darüber, dass die Zahl der im Gesetz vorgesehenen Verordnungen reduziert und dem Gesundheitsministerium dabei engere Grenzen gesteckt werden sollen. So will Weinzinger etwa eine genaue Definition der (im Gesetz verbotenen) "Anbindehaltung" und auch ein explizites Verbot der Legebatterien. Zudem will sie das Veto-Recht des Landwirtschaftsministeriums gegen Tierschutz-Verordnungen kippen.

Partik-Pable gibt zu bedenken, dass der Gesetzgeber durch die vielen Verordnungsermächtigungen zu viel Spielraum an das Gesundheitsministerium abtrete. Offenbar habe die ÖVP nach dem Motto "Wasch' mir den Pelz, aber mach mich nicht nass" auf "energische Bestimmungen, die die Landwirtschaft auf den Plan rufen könnten", verzichtet. Sie fordert außerdem ein klares Verbot der Schächtungen ohne Betäubung. Sollte jemand aus religiösen Gründen nicht darauf verzichten wollen, "dann müssen sie in Österreich halt vegetarisch leben. Es wird ja niemand gezwungen, Fleisch zu essen".

ÖVP-Justizsprecherin Ulrike Baumgartner-Gabitzer weist die Kritik an dem "wirklich guten Gesetz" zurück, betont aber gleichzeitig, dass noch Änderungen - etwa bei den Verordnungsermächtigungen - möglich seien. "Ich könnte mir vorstellen, dass man da ein bisschen nachschärft", so Baumgartner-Gabitzer. Die grundsätzliche Vorgehensweise, die Details nicht im Gesetz, sondern per Verordnung des Gesundheitsministeriums zu regeln, hält sie aber für richtig.

Die von den Grünen geforderte Ausweitung der Begutachtungsfrist um zwei Wochen lehnt Baumgartner-Gabitzer ab. Sechs Wochen seien eine übliche Frist, später eintreffende Stellungnahmen könnten aber selbstverständlich noch berücksichtigt werden. Die Berücksichtigung ökonomischer Auswirkungen bei der Tierhaltungsverordnung ist für Baumgartner-Gabitzer in Ordnung. Schließlich müsse die Verordnung auch ökologische Auswirkungen berücksichtigen und den im Gesetz definierten "Grundsätzen der Tierhaltung" genügen. (APA)