Lilly Martin Spencer
"Domestic Happiness"
1849
Bild: www.courses.fas.harvard.edu
Revolution und Aufbruch bestimmten das 18. Jahrhundert, eine patriarchalische Revolution, ein Aufbruch des Mannes zur neuen Autonomie und Macht, die bis in die 70er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts währten.

Frauenbild

Frauen wurden ins Private verdrängt, der Materie verpflichtet und der Reproduktion, wie aus der androzentrischen Geschichtsschreibung herauszulesen ist. Die Ehe als Institution, die das Geschlechterverhältnis durch gesetzliche Regelungen zu steuern versucht, war ein bedeutsames Instrument zur Fortschreibung der Entrechtung der Frauen, die einen Grundpfeiler der bürgerlichen Gesellschaft im 19. Jahrhundert darstellte. Das Familienrecht von 1810 schrieb fest, dass der Mann das Oberhaupt der Familie zu sein hatte. Es wurde erst 1970 geändert. Während also die Ehefrauen ihren Gatten "untertan" waren, standen alle geschiedenen, ledigen, verwitweten unter der Vormundschaft eines anderen Mannes, oft eines Verwandten, war das Frauenbild doch über deren Sexualität, Körper, Fortpflanzung geprägt, sodass es quasi notwenig war, frau identitätsstiftend einen Mann überzustellen. Der Uterus stand als Marker für ihre eigentliche Funktion in der Gesellschaft: der Ehefrau als Mutter. Verstand und "differenzierte Gehirnfunktionen" wurden Frauen abgesprochen. So nimmt es sich nicht verwunderlich aus, dass Männer zunehmend als verantwortliche politische Akteure anerkannt wurden, während Frauen (des Mittelstandes) zum öffentlichen Schweigen und Abhängigkeit verdammt waren.

Widerstand

So waren es die Frauen aus der ArbeiterInnenschaft, die sich über die aufkommenden Massenmedien Flugblatt und Dünnblatt-Schriften im Wien der Metternich-Ära als erste zu artikulieren verstanden, sich gegen die systematische Entrechtung organisierten: Frau ging weg vom Heim und Arbeitsstätte auf die Strasse, bewaffnet mit Arbeitsgegenständen, und marschierte Richtung Innenstadt, wo die BürgerInnen - noch zurückhaltend - ihre Solidarität für die Protestierenden und gegen den metternichschen Innen-Imperialismus vom Fenster aus kundtaten. Damals wurden Forderungen aufgestellt, die nach dem Scheitern der Revolution 1848 dann oft erst nach Jahrzehnten erfüllt worden sind. In den "freien Monaten" der Bürgerlichen Freiheit (15. März bis 30. Oktober 1848) und der konstituierte sich der erste Wiener Frauenverein von Bürgerinnen; die erste Frauenversammlung der Katholikinnen unter Leitung Katharina Strunz wurde einberufen - unter Aussschluß von Männern. Was den Männern nicht gefiel: Der Volksgartenpavillion wurde gestürmt und die Versammlung gesprengt. Frau lernte, dass Mann auf diesen Separatismus Alleinanspruch zu haben glaubte, und traf sich von nun ab in Gasthäusern, die mit Wachposten abgesichert wurden. In dieser Zeit der allgemeinen sozialreformatorischen Anliegen wurde es den Frauen leichter gemacht, Stimme für Grundrechte wie das Wahlrecht und Religionsfreiheit zu erheben, weil diese Forderungen auch Forderungen der Männer waren. Am 19.8. wird den Arbeitern der Lohn gekürzt, Frauen bekommen überhaupt nichts mehr. Da zählte jede Stimme. Die Revolution scheiterte: Wien fällt am 31.10.1848. Am selben Tag erließ Kaiser Ferdinand ein allgemeines politisches Versammlungsverbot.

Das Verbot wurde für Männer wieder aufgehoben; Frauen durften sich weiterhin nicht politisch organisieren. Die Geschlechterrollen waren fixiert. Das Vereinsverbot machte sie gesetzestextlich zu Entmündigten (Kindern, so bezeichnete "Schwachsinnige").
Frau traf sich aber doch im Rahmen deklariert nicht-politischer Veranstaltungen. Denn das war doch verboten... Über die Parteigrenzen hinweg verband die bürgerlichen "freisinnigen Frauen", die sich nun auch aus ihrer privaten Sphäre hinweg zum Widerstand formiert hatten, und die Arbeiterinnen der Durchsetzungswille des Frauenwahlrechts. In den neoabsolutistischen Strukturen verlor sich die Öffentlichkeit der politischen Frauenbewegung; die Ehe war weiterhin der Ort der respektierten Frau; bemerkbar machte sich die Frauenbewegung aber mit einer Initiative, die sich für schulische Ausbildung für Töchter einsetzte.

"Arbeiter aller Länder vereinigt euch"

Die sozialdemokratischen Frauen verschrieben sich dem gemeinsamen Kampf für gemeinsame Rechte - über die Geschlechterfixation hinaus.
das war eines der bemerkenswertesten Differenzen dieser beiden Bewegungen: Während sich die "Freisinnigen Frauen" für den Frauenseparatismus aussprachen und ihn lebten, stand für die Sozialdemokratinnen die gewerkschaftliche Perspektive im Vordergrund. So schaftte man und frau gemeinsam, das Wahlrecht durch stete Strassenproteste - korrelierend mit dem Erfolg der russischen Revolution, die beim Kaiser grossen politischen Eindruck machte - durchzusetzen. Uups, das galt ja ausschließlich für Männer .... Ein deutlicher Indikator für den sehr abstrakten Gleichheitsgrundsatz in der Sozialdemokratie von damals, die eine enorme Hierarchisierung der Gesellschaft bewirkte.
Der 1911 initiierte internationale Frauentag markiert die permanente Arbeit der sozialistischen Frauenbewegung an der und wider dieGesellschaft wieder deutlich. Die Hauptforderung nach aktivem und passivem Frauenwahlrecht war immer noch der Motor.

In der Sozialdemokratischen Frauenbewegung machte der Mangel an jungen und gebildeten Frauen die Stagnation der Umsetzung von Frauenforderungen erklärbar. Frauen- und Mädchenhandel war desaströs ingang, Töchter nicht begüteter Familien waren ohne Schulbildung noch leichter steuer- und mißbrauchbar als ohnehin schon.

"Brot und Frieden"

Pazifismus war die bindende Komponente aller Frauenbewegungen. Die Drahtzieher an der hierarchischen Spitze ließ das unbeieindruckt. So wurden sozialrevolutionäre Anliegen vor dem Hintergrund des Weltkriegs artikuliert. Brot gabs immer weniger, Frieden war idealitärer Raum, Männer waren in der Kriegsrealität und Frauen ihrerstatt an der Arbeit im zerstückelten Österreich. Waren sie vor Kriegsbeginn für (Männer)Arbeit ungeeignet, bewiesen sie zwangshalber, dass dem nicht so war. Da sie nun in öffentlichem Interesse tätig waren, rückten Frauen auch wieder politisch in den Vordergrund. Frauenkommitees konstituierten sich, wieder separat nach "Klasse" organisiert: Arbeiterinnen, Mittelschicht, Katholikinnen. 1917 konnte die Forderung des Frauenwahlrechts endlich umgesetzt werden. Die Sozialdemokratie hatte den Vertrauenauftrag der Bevölkerung wahrgenommen. Und: Österreich ist Republik. Der Paragraph 30 wurde aufgehoben, was hieß, dass Frauen nun wieder legitim politisch agieren konnten, was einen Umbruch in der sexistsichen Wahrnehmung der Frau markiert.

Exkurs: Politikerinnen in der ersten Republik

Mit dem Aufschwung der Partei bekamen auch Frauen die Möglichkeit, sich eine Karriere innerhalb dieser männlichen Strukturen zu forcieren. Andere, die den pazifistischen Grundsatz den Parteiinteressen übergeordnet hatten, engagierten sich sozialistisch. Die bürgerliche Frauenbewegung zerbröckelte.
Eine der sechs sozialdemokratischen Frauen, die bis 1933 im Nationalrat saßen, ist Adelheid Popp. Durch die Arbeiterbildungsbewegung hatte sie ihre Ausbildung nachholen können, die ihr als Kind nicht zugänglich war.
In der ertsen Gesetzgebungsperiode 1920-23 waren insgesamt 12 Frauen (1 Christlich-Soziale, 1 Deutsch-Nationale, Rest Sozialdemokratische) im Nationalrat vertreten. Diese Zahl wurde erst 1974 (!) mit 14 Frauen überboten.
Eine bemerkenswerte Figur in der damaligen Polit-Landschaft war die zum Katholizismus konvertierte Jüdin Hildegard Burjan, die 1919 in den Nationalrat gewählt wurde, aber schon 1920 auf eine Wiederwahl verzichtete: Der Antisemitismus innerhalb der christlich-sozialen Partei artikulierte sich inform einer tiefen Injurie des Karl John, der sich von einer "preußischen Saujüdin" nicht aus der Politik "vertreiben" lassen wollte. Für die Bekämpfung der Kinderarbeit, Organisation der ausgebeuteten Heimarbeiterinnen, Gleichberechtigung der Frau setzte sie sich in der von ihr gegründeten gerufenen Caritas Socialis - eine "apostolische Schwesterngemeinschaft" als "Hilfstruppe der Kirche" - weiterhin ein.

Männerrechtler

Die Männer bekamen Angst angesichts der "feministischen Überspitzung" der Emanzipation. Dem mußten Männervereine entgegengestzt werden, um auch die Rechte des Mannes weiterhin etabliert zu wissen - der Wille zur Fortschreibung der Entrechtung der Frau war groß. Forderte frau doch Ausbildungsstrukturen, die Frauen ermöglichen sollten, Matura zu machen und statuierte soziale Absicherung ohne Abhängigkeit vom männlichen Part innerhalb einer Ehe und das Recht auf Öffentlichkeit. Und noch mehr!
Die Öffnung des Schulzugangs für Mädchen an Jungenschulen, die auch für WenigverdienerInnen leistbar war, rührte an im Glauben an den Biologismus der Geschlechterdifferenz wurzelnden Ängsten und war war insofern ein wirklicher "Aufbruch".

Exkurs: Erpressung

1927 bis 1930 waren nur mehr sechs Frauen im Nationalrat zu finden; wiedergewählt war eine Frau noch nie worden. Die christlich-sozialen Frauen verfaßten ein Memorandum, dass einer Erpressung ähnlich war: Würde keine Frau in eine politische Funktion gewählt werden, würden die Frauen aus dem Wahlkampf aussteigen. Und das saß: Immerhin stellten die christ-sozialen Frauen mit 150.000 WählerInnen im Rücken einen ernstzunehmenden politischen Faktor dar.
Die Frauen-Fraktion der damals schon vertretenen Deutsch-Nationalen kamen mit derselben Bedingung, nur drohten sie mit aktiver Unterstützung der Frauenpartei. Die ehemals "freisinnigen Frauen" taten mit dieser reinen Frauenpartei wieder einen Schritt in die Öffentlichkeit, ihre Motivationen waren aber nicht erfolgreich. Die Deutsch-Nationalen gaben den Frauen ihrer Partei die Zusage, eine Frau zu wählen. Die Frauenpartei wurde 1934 aufgelöst.

Ein AUS für Menschenrechte

Im Ständestaat wurden die Subventionen für Frauen- und Mädchenbildung vollends gestrichen. Frauen aus der Öffentlichkeit verdrängt. Das Doppelverdienergesetz beschlossen: Nur einer pro Haushalt kann verdienen. Und das konnte der Mann doch besser... Zensuriert wurde jedwede gesetzliche Äußerung inbezug auf Frauenforderungen.
Hitler kam und die Menschlichkeit ging. In der fiktiven "deutschen Frau" verloren sich die vielen.

Veränderungen

Wären die 1848 gefordeten Strukturen umgesetzt worden, hätte Mensch und besonders frau nicht Jahrzehnte der Freiheit von Unterdrückung verloren.
Erst ab 1960 formierten sich die "Autonome Frauenbewegung", meta-parteilich und männerfrei, zum Stachel in Kreiskys Fleisch: 1970 wurde das 160 Jahre alte Familienrecht, dass den Mann als Haupt und Befehlsinhaber der Familie feststellt, gestrichen. Die Abtreibungs-Paragraphen 144 bis 148 ebenfalls.

Was im österreichischen Recht weiter Bestand hat, ist die Gültigkeit der Ehe ausschließlich zwischen Menschen verschiedenen Geschlechts (in Deutschland zB. ist dies nicht explizit angeführt). Aber Novellierungen passieren, so auch die mit (erst) seit 1. Jänner 1995 eingeführte Möglichkeit, dass Frauen ihren bisherigen Familiennamen beibehalten. Bleibt abzuwarten, wann sich wieder etwas verändert. (bto)