Weinzinger: Geschlechtsspezifische Fluchtgründe müssen berücksichtigt werden
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Wien - Die Asylgesetzgebung in Österreich ignoriert bis heute die unterschiedlichen Lebenssituationen und Notlagen von Männern und Frauen. Aus dieser ergeben sich eigenständige geschlechtsspezifische Fluchtgründe. "Frauen sind der blinde Fleck des Asylgesetzes. Daher ist ein Kriterienkatalog notwendig, was als geschlechtsspezifischer Asylgrund anerkannt wird. Auf jeden Fall sollten darin Genitalverstümmelung, Witwenverbrennung, Zwangsehe und Vergewaltigung enthalten sein", fordert Brigid Weinzinger, Frauensprecherin der Grünen.

Jenseits der Fluchtgründe muss auch die spezifische Situation von Frauen im Asylverfahren verbessert werden. Es müsste selbstverständlicher Standard sein, dass Frauen von Frauen einvernommen werden. "Frauen, die ein traumatisches Erlebnis hinter sich haben oder vor geschlechtsspezifischer Unterdrückung flüchten, sind selten in der Lage, bei einer behördlichen Befragung durch männliche Beamte dies auszusprechen", so Weinzinger. Auch in der Bundesbetreuung müsse sichergestellt werden, dass Frauen nicht auf der Strasse landen.

Die Grünen fordern daher in einem Entschließungsantrag, dass unter Beiziehung von ExpertInnen und NGOs ein Kriterienkatalog ausgearbeitet wird, der die Anerkennung geschlechtsspezifischer Fluchtgründe regelt. (red)