Deutsche Forscher: Ägypter verwendeten Zedernholzteer - Inhaltsstoff Guajakol hat stark konservierende Wirkung
Redaktion
,
Tübingen/London - Die Ägypter haben ihre Toten mit
Zedernholzteer und nicht wie bisher angenommen mit Wacholderextrakt
einbalsamiert. Das haben Wissenschafter um den Biochemiker Prof.
Ulrich Weser von der Universität Tübingen und dem Münchner
Doerner-Institut bei der chemischen Analyse von 3.500 Jahre altem
unbenutztem Balsam herausgefunden. Die Forscher identifizierten unter
anderem den Wirkstoff Guajakol, der eine bemerkenswerte
konservierende Wirkung habe, wie sie im britischen Fachjournal
"Nature" vom Donnerstag berichten.
Die Molekulararchäologen untersuchten unbenutztes "chemisches
Make-up" aus dem Grab einer hoch gestellten Persönlichkeit aus der
18. Dynastie. Die Überreste stammen aus dem mittelägyptischen Deir el
Bahri und befinden sich im New Yorker Metropolitan-Museum. In
Kleinarbeit nutzten die Wissenschafter biochemische Analytik,
Massenspektrometrie und Gaschromatographie. Dabei entdeckten sie
Zeder-Wirkstoffe, fanden aber keine Hinweise auf Wacholder.
Fehlübersetzung
Unter Ägyptologen weit verbreitet ist die Annahme, dass die alten
Ägypter beim Einbalsamieren Wacholderöle verwendeten. Der Begriff
Kedros, den der Grieche Herodot (490 bis 425 vor Christus) bei der
Beschreibung einer Mumifizierung benutzte, lässt sich jedoch sowohl
mit Zeder als auch mit Wacholder übersetzen. Die Zeder wächst
vornehmlich im Libanon. Zu dem Fehlschluss kam es vermutlich, als in
der Hand einer Mumie Öl getränkte Wacholderbeeren entdeckt wurden.
Die bemerkenswerten konservierenden Eigenschaften von Guajakol
sind über Jahrhunderte auch im Abendland genutzt worden. Mediziner
kennen es als Bestandteil alter Heilsalben. Die Substanz entsteht
auch beim Räuchern von Schinken. In früheren Zeiten war es bisweilen
üblich, Stoffe möglichst schonend in Truhen aus Zedernholz
aufzubewahren. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.