Wie dieStandard.at berichtete, sollen Eltern bis zum 7. Lebensjahr des Kindes einen Anspruch darauf haben, ihre Arbeitszeit entsprechend den familiären Bedürfnissen zu reduzieren - mit Rückkehrrecht zur Vollzeitarbeit. Ist der Dienstgeber/die Dienstgeberin damit nicht einverstanden, muss er/sie vor Gericht gehen. Der Dienstnehmer/die Dienstnehmerin ist zumindest bis zum 4. Lebensjahr des Kindes kündigungsgeschützt.
Beschränkungen
Der Rechtsanspruch soll beschränkt sein auf Eltern, deren Dienstverhältnis mindestens drei Jahre gedauert hat und die in Betrieben mit mehr als 20 Arbeitnehmer/-innen arbeiten. Damit - und das wurde zu Recht bereits heftig kritisiert - ist ein Großteil (etwa zwei Drittel, in Oberösterreich sogar drei Viertel) der potenziell Betroffenen von diesem Recht ausgeschlossen.
Jetzt gilt es im Vorfeld der Gesetzwerdung klar zu stellen, warum dieses Recht allen ArbeitnehmerInnen-Eltern zustehen soll und wie die Umsetzung begleitet und gefördert werden kann, damit sie auch kleinen Unternehmen zumutbar ist. Nach Ansicht der AK-Frauenredaktion ist es nicht ganz einsichtig, warum in größeren Betrieben ein Vollzeitarbeitsplatz um so viel leichter teilbar sein soll als in kleinen Betrieben. Größere Betriebe habe nur dann einen Vorteil, wenn daran gedacht ist, die aufgrund der reduzierten Arbeitszeit nicht mehr zu bewältigenden Aufgaben gleichmäßig auf die anderen ArbeitnehmerInnen im Betrieb aufzuteilen. Das könne aber wohl nicht die richtige Strategie sein, meint die AK-Frauenredaktion.
Analyse in kleinen Betrieben