München - Glück hatte ein österreichischer Extremsportler bei seinem Fallschirmsprung aus dem 35. Stock eines Münchener Hochhauses. Der 32-jährige Mann aus Weißenbach bei Liezen in der Steiermark wurde bei seiner waghalsigen Aktion in der Nacht auf Samstag von einer Windböe erfasst. Seine Gurte verfingen sich am Querausleger eines Krans an der Fassade des 146 Meter hohen Uptown Tower, der den nahen Olympiapark überragt. Dort blieb der Student in Höhe des zehnten Stocks hilflos hängen.

Feuerwehr befreite Unterkühlten aus prekärer Lage

In größter Lebensgefahr setzten er und ein 27-jähriger Begleiter aus Admont in der Steiermark, der noch am Boden geblieben war und später springen wollte, Notrufe ab. Höhenretter der Münchener Feuerwehr bargen den Extremsportler in einer dramatischen Aktion mit starker Unterkühlung aus der prekären Lage, teilten die Münchner Polizei und Feuerwehr mit.

Hochhaus musste erst mit einem Trennschleifer aufgebrochen werden

Die Spezialisten für solche Einsätze mussten die Außenwand des Hochhauses in etwa 45 Metern Höhe erst mit einem Trennschleifer aufbrechen, um an den Verunglückten heranzukommen. Von dort ließ sich ein erfahrener Feuerwehrmann, der zugleich Bergführer ist, bei minus ein Grad zu dem bereits stark unterkühlten Springer hinunter und sicherte ihn ab. Anschließend seilten die Rettungskräfte die beiden ohne weitere Zwischenfälle ab.

Am Kran nach oben geklettert

Laut Polizei war der Student an den Streben des Krans direkt an der bisher nur zum Teil verglasten Hochhauswand nach oben geklettert. Als er beim Sprung in die Tiefe von der Böe erfasst wurde, habe der Mann die Kontrolle über seinen Schirm verloren und sich mit den Gurten in dem Kranausleger verheddert. "Das hat ihm vermutlich das Leben gerettet", sagte ein Polizeisprecher. An der glatten Fassade selbst hätte es keinerlei Halt gegeben.

Am Boden angekommen, nahm die Polizei den österreichischen Freizeit-Abenteurer in Gewahrsam und vernahm auch seinen 27 Jahre alten Begleiter. Die Basejumper erwarten Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Luftverkehrsgesetz und Hausfriedensbruchs sowie Geldstrafen und die Übernahme der Einsatzkosten. (APA/dpa)