Ein Anrainer hatte mit einem Gutachten belegt, dass der Lärm des Ballspielens die Gesundheit schädige. Die Gemeinde Wals-Siezenheim untersagte daraufhin den Kindern das Ballspielen. Der Nachbar überwacht nun die Einhaltung des Verbotes mit Videokameras.
Gutachten der Dauerschallschutzpegel
"Durch den Lärm des Ballspielens wird laut Gutachten der Dauerschallschutzpegel bis auf 60,5 dBA angehoben. Dies entspricht fast einer Verdreifachung des Lärms. Eine derartige Erhöhung ist laut Richtlinie Nr. 3 des Österreichischen Arbeitsringes für Lärmbekämpfung (ÖAL) absolut unzulässig. Verschärfend kommt hinzu, dass dieser Lärm besonders zum Wochenende zunimmt", zitieren die Salzburger Nachrichten aus dem Schreiben des Walser Bürgermeisters Ludwig Bieringer (VP).
Was hier passiert, ist einfach absurd
"Aufgrund dieser Tatsachen ergeht die Anordnung, das Ballspielen (Fußball, Basketball etc.) im Bereich der Steirerstraße einzustellen." "Das Gutachten ist eindeutig. Mir blieb keine Wahl. Trotzdem: Was hier passiert, ist einfach absurd", wird der Bürgermeister zitiert.
Die Familie, die sich über den Lärm beklagt, hat 1974 ein Einfamilienhaus in der Steirerstraße gebaut. Damals war rundherum grüne Wiese. 1996 entstanden daneben mehrere Reihenhäuser. Junge Familien zogen ein und mit ihnen 16 Kinder. "Die Zufahrtsstraße vor meinem Haus wurde zum Spielplatz. Ich kann meine Terrasse nicht mehr benützen. Der Lärm ist nicht auszuhalten", schilderte der Nachbar.
Vor knapp zwei Wochen installierte der lärmgeplagte Walser zwei Videokameras, mit denen er die Einhaltung des Spielverbotes überwacht. Das wiederum bringt die Eltern der Kindern auf die Palme: "Wir fühlen uns Tag und Nacht beobachtet. Das lassen wir uns nicht bieten. Wir werden einen Anwalt einschalten", so eine Mutter.
Rote Karte