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foto: apa/pfarrhofer
STANDARD: Ist es Ihnen unangenehm, dass bei der Debatte um Grasser die alten Geschichten rund um Ihre Steuerberatungskanzlei Consultatio und Ihren Abgang 1981 aus der Politik wieder aufgewärmt werden?

Androsch: Unangenehm ist nur, dass es unzulässig mit etwas ganz anderem in Verbindung gebracht wird und daraus ein falscher Eindruck erwächst.

STANDARD: Kanzler Bruno Kreisky hat damals behauptet, nichts von Ihrer Beteiligung an der Consultatio gewusst zu haben. Ihr Fall war Anlass, das Unvereinbarkeitsgesetz zu schaffen.

Androsch: Kreisky hat damals eine Rechtfertigung für seine Attacke gebraucht, weil er mich aus der Regierung haben wollte. Es war bekannt, dass ich an der Consultatio beteiligt war. Das war im Handelsregister einsehbar und im Amtsblatt der Kammer der Wirtschaftstreuhänder veröffentlicht. Bei der Consultatio ging es mir darum, als Freiberufler auch nach der Politik eine Existenz zu erhalten. Andere Minister haben das genauso gemacht.

STANDARD: Was halten Sie überhaupt von dem Gesetz? Ist es sinnvoll, dass Politiker auch kleinste Firmenbeteiligungen in Form von Aktien melden müssen?

Androsch: Das ist international üblich. Außerdem: Wenn man vom Staatsbürger erwartet, dass er die Gesetze einhält, dann gilt das erst recht für ein Regierungsmitglied. Aber das ist ja etwas ganz anderes. In einem Fall geht es um die Erhaltung des Freiberufes, im anderen Fall um die Bekanntgabe von Vermögensbestandteilen. Einen Inte^res^sen^konflikt kann es auch bei geringfügigen Beteiligungen geben. Daher ist es völlig inakzeptabel, jetzt zu sagen, das haben wir nicht gewusst oder anders ausgelegt. Ich kann das nicht nachvollziehen, weil es ja keine Schande ist, wenn man ein paar Aktien hat.

STANDARD: Schadet es nicht dem Aktienhandel in Österreich, wenn das so abwertend diskutiert wird?

Androsch: Wenn sich ein Regierungsmitglied gesetzeswidrig benimmt, dann kommt so etwas heraus. Wäre es wie vorgeschrieben gemeldet worden, wäre das kein Thema geworden. Beim jetzigen Finanzminister ist das ja von ihm selbst verursacht worden, während Kreisky mir das aufdrängen wollte, weil er mich aus der Regierung entfernen wollte. Das kann man nicht vergleichen.

STANDARD: Ist es prinzipiell schwieriger, als Freiberufler in die Politik zu gehen?

Androsch: Natürlich ist es ungleich schwieriger, weil man ja nicht ein gesichertes Rückkehrrecht wie Beamte und Bankangestellte hat. Dementsprechend schaut die Zusammensetzung unseres Parlamentes aus.

STANDARD: Was könnte man tun, damit sich Freiberufler in der Politik engagieren?

Androsch: Es nicht noch mehr erschweren, wie man es bei mir versucht hat.

STANDARD: Aber Sie wurden wegen Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit der Consultatio sogar verurteilt.

Androsch: Das war von A bis Z getürkt, weil eine Gewinnausschüttung konstruiert wurde, obwohl man zugegeben hat, dass gar kein Gewinn vorlag. Also ein einmaliger skandalöser Vorgang im Zusammenspiel von Finanz und Justiz mit politischer Zielsetzung. (DER STANDARD, Print-Ausgabe, 17.10.2003)