Wien - Nach der am Donnerstag bekannt gewordenen Insolvenz der Aero Lloyd müssten sich Fluggäste, die bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und mit Aero Lloyd fliegen sollten, an ihren Reiseveranstalter - etwa TUI, Thomas Cook oder ITS Billa Reisen - wenden, informiert der Verein für Konsumenteninformation (VKI). Dieser müsse nämlich für den vertragskonformen Transport sorgen und entsprechende Ersatzflüge organisieren.

Veranstalter muss für Mängel einstehen

Der Reiseveranstalter müsse - unabhängig von einem eigenen Verschulden - auch für Mängel einstehen, die aus dieser Situation entstünden, stellte der VKI in einer Pressemitteilung klar. Bei extremen Verspätungen etwa könnten auch Preisminderungsansprüche geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen den Reiseveranstalter hingegen würden ein Verschulden des Veranstalters oder seiner Leistungsträger voraussetzen. Ob ein solches auf Seiten der Fluglinie vorliege, müsse erst geprüft werden.

Fluggäste, die dagegen direkt bei Aero Lloyd einen Flug gebucht haben, sollten zunächst über das Reisebüro klären lassen, ob der Flug tatsächlich entfalle. Diese Passagiere müssten dann selbst für Umbuchungen sorgen. Die Mehrkosten dafür könnten dann nur im Rahmen des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. (APA)