Wien - Nach der am Donnerstag bekannt gewordenen Insolvenz
der Aero Lloyd müssten sich Fluggäste, die bei einem
Reiseveranstalter eine Pauschalreise gebucht haben und mit Aero Lloyd
fliegen sollten, an ihren Reiseveranstalter - etwa TUI, Thomas Cook
oder ITS Billa Reisen - wenden, informiert der Verein für
Konsumenteninformation (VKI). Dieser müsse nämlich für den
vertragskonformen Transport sorgen und entsprechende Ersatzflüge
organisieren.
Veranstalter muss für Mängel einstehen
Der Reiseveranstalter müsse - unabhängig von einem eigenen
Verschulden - auch für Mängel einstehen, die aus dieser Situation
entstünden, stellte der VKI in einer Pressemitteilung klar. Bei
extremen Verspätungen etwa könnten auch Preisminderungsansprüche
geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche gegen den
Reiseveranstalter hingegen würden ein Verschulden des Veranstalters
oder seiner Leistungsträger voraussetzen. Ob ein solches auf Seiten
der Fluglinie vorliege, müsse erst geprüft werden.
Fluggäste, die dagegen direkt bei Aero Lloyd einen Flug gebucht
haben, sollten zunächst über das Reisebüro klären lassen, ob der Flug
tatsächlich entfalle. Diese Passagiere müssten dann selbst für
Umbuchungen sorgen. Die Mehrkosten dafür könnten dann nur im Rahmen
des Insolvenzverfahrens geltend gemacht werden. (APA)