Der Prozess um die Namensrechte an der Salzburger Obdach- und Arbeitslosenzeitung "Asfalter" droht für die Betreiber zum "Nullsummenspiel" zu werden. Wie vom STANDARD berichtet, hatten zwei ehemalige Mitarbeiter vor Gericht den Namen "Asfalter" erfolgreich für sich reklamiert und damit durchgesetzt, dass die Straßenzeitung umbenannt werden muss. Das Blatt wird seit wenigen Wochen unter dem Titel Apropos an den Mann und die Frau gebracht.

Die von den ehemaligen Mitarbeitern nach dem gewonnenen Namenstreit geforderten Lizenzgebühren für die unrechtmäßige Verwendung des Namens "Asfalter" durch die Herausgeberin Soziale ArbeitgesmbH. dürften sie nach einem Gutachten jedoch nicht erhalten. Nach dieser Expertise ist der Verkehrswert der Marke nämlich mit "ohne Wert" festzustellen. Begründet wird dies damit, dass die Zeitschrift ein Sozialprojekt sei und ohne Subventionen vom Land gar nicht herausgegeben werden könnte. Die Landesregierung fördere die Herausgabe einer Straßenzeitung durch die Sozialgesellschaft und nicht einen anderen Träger der Marke "Asfalter".

"Zehn Prozent von null ist null", schlussfolgert jetzt der Anwalt der Sozialen ArbeitgesmbH., Johann Buchner. Ursprünglich wollten die Prozessbetreiber mit rund 14.000 Euro zehn Prozent des Jahresumsatzes des "Asfalter" als Lizenzgebühr. Von 1999 weg gerechnet, wäre ein stattlicher Betrag zusammengekommen.

Letztlich hänge die Entscheidung noch am Gericht, betont Robert Oberdanner, Anwalt der beiden ehemaligen "Asfalter"-Mitarbeiter. Er hofft, dass auch der Bekanntheitsgrad der Zeitschrift in die Bemessung der Lizenzgebühren einfließe. (neu/DER STANDARD, Printausgabe, 15.10.2003)