Vertreter der österreichischen Verwertungsgesellschaften AKM und Austro Mechana befürchten im Vorfeld der Parlamentarischen Enquete zur Urheberrechtsnovelle am Donnerstag (16. 10.), dass die pauschale "Leerkassettenvergütung" zu Gunsten des Digital Rights Managments (DRM) "aufgesprengt" wird und dadurch Künstler in Zukunft durch individuelle Nutzungsverträge ins Hintertreffen gegenüber den Medienkonzernen geraten. Mehr als "Ventilfunktion" messen jedoch Austro Mechana-Direktor Helmut Steinmetz und Gernot Graninger von der AKM der Enquete nicht zu. "Für eine Bestandsaufnahme ist es viel zu früh. Es wird eher eine Riesenshow", so Graninger.Umfassende Novelle Mit 1. Juli ist eine umfassende Novelle zum Urheberrecht in Kraft getreten. Ziel war die Umsetzung der EU-Urheberrechtslinie, mit der der Schutz von Werken an das digitale Zeitalter angepasst werden soll. Nach Ablauf eines Jahres soll die Novelle auf Grund der gewonnenen Erfahrungen adaptiert werden. Dafür ist eine Berichterstattung an den Gesetzgeber vorgesehen. Im Vorfeld der Novelle gab es sowohl von Künstler- als auch Konsumentenseite Kritik an den Anpassungen.

Gemäß dem Thema der Enquete, "Evaluierung des österreichischen Urheberrechts und Erarbeitung von möglichen Lösungen, die sowohl die Interessen der im Kreativprozess Eingebundenen als auch die der Produzenten wahren", werden am Donnerstag Vertreter der Verwertungsgesellschaften, der Künstler, der Veranstalter und der Konsumenten im Parlament ebenso zu Wort kommen wie Vertreter des ORF, der österreichischen Internetservice-Provider (ISPA) und des Hauptverbandes des österreichischen Buchhandels. Die Redezeit ist mit je drei Minuten knapp bemessen, kritisierte Graninger heute, Dienstag, bei einem Pressegespräch.

Reduktion der freien Werknutzung

Vom Gesetzgeber wünscht sich die AKM eine Reduktion der freien Werknutzung etwa für Wohltätigkeitsveranstaltungen oder für Kabelnetzwerke mit weniger als 500 Teilnehmern, eine Stärkung des Begriffes "Öffentlichkeit" im Gesetz (eine öffentliche Aufführung bringt den Musikern Tantiemen) und eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung.

Aus?

Aus der pauschalen "Leerkassettenvergütung", die auf unbespielte Tonträger erhoben wird (15 Cent etwa pro CD-Rohling), wurden im Vorjahr 6,5 Mio. Euro eingenommen und an Musikschaffende ausgeschüttet. Medien- und Computerkonzerne sowie Konsumentenschützer wollen laut den Verwertungsgesellschaften diese Regelung nun auf europäischer Ebene kippen, um "so billig wie möglich so viele Rechte wie möglich" für ihre Kunden zu gewinnen, so Steinmetz. "Wir kämpfen dagegen, dass das, was wir haben, den Bach hinunterströmt", so Steinmetz.

Das DRM, das an Stelle der Leerkassettenvergütung treten soll, beschränkt die Weiterverwendung von Musikstücken auf dem Computer, wie etwa das Brennen auf CD. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass die Künstler durch das DRM in eine schwächere Position geraten könnten, da sie die Nutzungsverträge für ihre Werkstücke ohne die Unterstützung der Verwertungsgesellschaften aushandeln müssen. "Wir heben nicht nur Lizenzentgelte ein, wir haben auch eine Schutzfunktion gegenüber den Künstlern. Wir bieten ein Rechtedepot zu Gunsten des Urhebers", so Graninger. "Es wird nie so sein, dass der Künstler auf seinem PC ein paar Knöpfe drückt und unten die Tantiemen herausfließen". Die Abgeltung der Musiker für ihre Rechte bei kopierten Musikstücken sei "durch die Leerkassettenvergütung einigermaßen gut getroffen".

Nummerierung

Die Verwertungsgesellschaften "fürchten sich nicht vor DRM". Für die Zukunft setzt man auf eine weltweit eindeutige Nummerierung jedes Musikstückes mit dem International Standard Work Code (ISWC). Dadurch wäre eine Nutzungserhebung international auch im Internet und auf den Privat-PCs möglich. Jedoch wird dies bis jetzt erst von zehn bis 15 Prozent der Verwertungsgesellschaften genutzt, so Graninger. (APA)