Gemäß dem Thema der Enquete, "Evaluierung des österreichischen Urheberrechts und Erarbeitung von möglichen Lösungen, die sowohl die Interessen der im Kreativprozess Eingebundenen als auch die der Produzenten wahren", werden am Donnerstag Vertreter der Verwertungsgesellschaften, der Künstler, der Veranstalter und der Konsumenten im Parlament ebenso zu Wort kommen wie Vertreter des ORF, der österreichischen Internetservice-Provider (ISPA) und des Hauptverbandes des österreichischen Buchhandels. Die Redezeit ist mit je drei Minuten knapp bemessen, kritisierte Graninger heute, Dienstag, bei einem Pressegespräch.
Reduktion der freien Werknutzung
Vom Gesetzgeber wünscht sich die AKM eine Reduktion der freien Werknutzung etwa für Wohltätigkeitsveranstaltungen oder für Kabelnetzwerke mit weniger als 500 Teilnehmern, eine Stärkung des Begriffes "Öffentlichkeit" im Gesetz (eine öffentliche Aufführung bringt den Musikern Tantiemen) und eine Verbesserung der Rechtsdurchsetzung.
Aus?
Aus der pauschalen "Leerkassettenvergütung", die auf unbespielte Tonträger erhoben wird (15 Cent etwa pro CD-Rohling), wurden im Vorjahr 6,5 Mio. Euro eingenommen und an Musikschaffende ausgeschüttet. Medien- und Computerkonzerne sowie Konsumentenschützer wollen laut den Verwertungsgesellschaften diese Regelung nun auf europäischer Ebene kippen, um "so billig wie möglich so viele Rechte wie möglich" für ihre Kunden zu gewinnen, so Steinmetz. "Wir kämpfen dagegen, dass das, was wir haben, den Bach hinunterströmt", so Steinmetz.
Das DRM, das an Stelle der Leerkassettenvergütung treten soll, beschränkt die Weiterverwendung von Musikstücken auf dem Computer, wie etwa das Brennen auf CD. Die Verwertungsgesellschaften befürchten, dass die Künstler durch das DRM in eine schwächere Position geraten könnten, da sie die Nutzungsverträge für ihre Werkstücke ohne die Unterstützung der Verwertungsgesellschaften aushandeln müssen. "Wir heben nicht nur Lizenzentgelte ein, wir haben auch eine Schutzfunktion gegenüber den Künstlern. Wir bieten ein Rechtedepot zu Gunsten des Urhebers", so Graninger. "Es wird nie so sein, dass der Künstler auf seinem PC ein paar Knöpfe drückt und unten die Tantiemen herausfließen". Die Abgeltung der Musiker für ihre Rechte bei kopierten Musikstücken sei "durch die Leerkassettenvergütung einigermaßen gut getroffen".
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