Da die Studentin den Eid nicht geleistet habe, habe sie keine Praktika absolvieren können und könne nun auch nicht an den Prüfungen teilnehmen, erläuterte ein Gerichtssprecher.
Schulverbot für Türkin im Elsass
Auch im Bereich der Schulen weitet sich der Streit um Kopftücher aus. Nach dem Ausschluss zweier Schülerinnen aus einer Schule bei Paris in der vergangenen Woche kam es jetzt zu einem ähnlichen Fall im südelsässischen Thann. Seit Montag verweigert dort der Schuldirektor einer türkischen Schülerin den Zutritt in die Klassenräume, weil sich die Zwölfjährige weigert, ihr Kopftuch abzunehmen.
"Das ist keine Strafe, wir wenden nur unsere internen Regeln an, wonach Kopfbedeckungen in der Schule verboten sind", sagte Rektor Serge Blanchard am Dienstag. Die Sechstklässlerin habe sich seit Jahresbeginn beharrlich dagegen gewehrt, ihr Kopftuch abzunehmen.
Moslemischer Sozialarbeiterin drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen
Einer moslemischen Sozialarbeiterin der Stadt Paris drohen wegen ihres Kopftuchs arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die junge Frau weigert sich laut Presseberichten seit zwei Jahren, bei ihrer Arbeit das Tuch abzunehmen und Männern die Hand zu geben. Der rot-grüne Magistrat von Bürgermeister Bertrand Delanoe habe sie monatelang vergeblich zu überzeugen versucht, schrieb "Le Monde".
Delanoes Stellvertreterin Anne Hidalgo erklärte, nunmehr erwäge man, die Frau vorübergehend von ihren Aufgaben zu entbinden. "Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Angestellten religiöse Zeichen wie das islamische Kopftuch derart zur Schau stellen", sagte die sozialistische Politikerin dem Fernsehsender LCI. Der Zeitung zufolge begann die Frau erst, das Tuch zu tragen, nachdem sie ihre Stelle im öffentlichen Dienst angetreten hatte. Die Moslemin sagte dagegen dem Fernsehsender France-2, sie habe das Kopftuch schon vorher getragen.
Ihre Anwältin erklärte, die Verwaltung beziehe sich mit ihrem Kopftuch-Verboten auf Gesetze vom Anfang des 20. Jahrhunderts, als sich die Frage gar nicht gestellt habe. Als Konsequenz der strikten Trennung von Staat und Kirche 1905 dürfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Ausübung ihrer Funktion keine Zeichen religiöser Zugehörigkeit tragen.
Gespalten
Moslems und Politiker in Frankreich sind in der Kopftuch-Frage gespalten. Nach den Grundsätzen der Trennung von Staat und Kirche ist das Tragen religiöser Symbole in Schulen nicht erwünscht, aber auch nicht ausdrücklich verboten. Die Diskussion geht jetzt um die Zweckmäßigkeit eines gesetzlichen Verbots, was die Regierung des Konservativen Jean-Pierre Raffarin bisher allerdings abgelehnt hat.