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In dieser Schule in der Stadt Lille dürfen moslemische Frauen ein Kopftuch tragen. Es handelt sich um die erste private moslemische Schule in Frankreich. Doch in den staatlichen Schulen und in Behörden hält Frankreich weiterhin am Prinzip des Laizismus fest.

Foto: EPA/SIPA/Sylvain Lefevre
Paris/Colmar/Nancy - Eine moslemische Jus-Studentin, die ihr Kopftuch nicht abnehmen will, kann in Frankreich nicht an den Rechtsanwaltsprüfungen teilnehmen. Ein Berufungsgericht im ostfranzösischen Nancy wies am Mittwoch eine Beschwerde der jungen Frau gegen ihren Ausschluss von den Prüfungen zurück. Der Richter bestätigte damit eine erste Entscheidung vom 17. März. Damals hatte das Gericht es abgelehnt, dass die junge Frau den vor der Zulassung zu der Prüfung für künftige Anwälte vorgeschriebenen Eid mit dem Kopftuch leistet.

Da die Studentin den Eid nicht geleistet habe, habe sie keine Praktika absolvieren können und könne nun auch nicht an den Prüfungen teilnehmen, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Schulverbot für Türkin im Elsass

Auch im Bereich der Schulen weitet sich der Streit um Kopftücher aus. Nach dem Ausschluss zweier Schülerinnen aus einer Schule bei Paris in der vergangenen Woche kam es jetzt zu einem ähnlichen Fall im südelsässischen Thann. Seit Montag verweigert dort der Schuldirektor einer türkischen Schülerin den Zutritt in die Klassenräume, weil sich die Zwölfjährige weigert, ihr Kopftuch abzunehmen.

"Das ist keine Strafe, wir wenden nur unsere internen Regeln an, wonach Kopfbedeckungen in der Schule verboten sind", sagte Rektor Serge Blanchard am Dienstag. Die Sechstklässlerin habe sich seit Jahresbeginn beharrlich dagegen gewehrt, ihr Kopftuch abzunehmen.

Moslemischer Sozialarbeiterin drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen

Einer moslemischen Sozialarbeiterin der Stadt Paris drohen wegen ihres Kopftuchs arbeitsrechtliche Konsequenzen. Die junge Frau weigert sich laut Presseberichten seit zwei Jahren, bei ihrer Arbeit das Tuch abzunehmen und Männern die Hand zu geben. Der rot-grüne Magistrat von Bürgermeister Bertrand Delanoe habe sie monatelang vergeblich zu überzeugen versucht, schrieb "Le Monde".

Delanoes Stellvertreterin Anne Hidalgo erklärte, nunmehr erwäge man, die Frau vorübergehend von ihren Aufgaben zu entbinden. "Wir können nicht akzeptieren, dass unsere Angestellten religiöse Zeichen wie das islamische Kopftuch derart zur Schau stellen", sagte die sozialistische Politikerin dem Fernsehsender LCI. Der Zeitung zufolge begann die Frau erst, das Tuch zu tragen, nachdem sie ihre Stelle im öffentlichen Dienst angetreten hatte. Die Moslemin sagte dagegen dem Fernsehsender France-2, sie habe das Kopftuch schon vorher getragen.

Ihre Anwältin erklärte, die Verwaltung beziehe sich mit ihrem Kopftuch-Verboten auf Gesetze vom Anfang des 20. Jahrhunderts, als sich die Frage gar nicht gestellt habe. Als Konsequenz der strikten Trennung von Staat und Kirche 1905 dürfen die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in Ausübung ihrer Funktion keine Zeichen religiöser Zugehörigkeit tragen.

Gespalten

Moslems und Politiker in Frankreich sind in der Kopftuch-Frage gespalten. Nach den Grundsätzen der Trennung von Staat und Kirche ist das Tragen religiöser Symbole in Schulen nicht erwünscht, aber auch nicht ausdrücklich verboten. Die Diskussion geht jetzt um die Zweckmäßigkeit eines gesetzlichen Verbots, was die Regierung des Konservativen Jean-Pierre Raffarin bisher allerdings abgelehnt hat.

In Deutschland bezieht sich die Debatte um das Kopftuchverbot in Schulen vor allem auf die Lehrerschaft. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe hatte es den Ländern jüngst freigestellt, moslemischen Lehrerinnen das Tragen von Kopftüchern zu verbieten, wenn sie dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. (APA/dpa/AP)