Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) verteidigte am Montag nochmals, das Verfahren gegen den Protokollchef des Landes Kärnten, Franz Koloini, eingestellt zu haben. In einem offenen Brief an den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger wies er dessen Kritik zurück. Öhlinger hatte die Begründung Böhmdorfers, warum die Anklagebehörde nicht anklagen dürfe, als "Humbug" bezeichnet.

Er könne keinen Sinn darin sehen, "der oberflächlichen und einseitigen Berichterstattung unter dem Mantel der wissenschaftlichen Unantastbarkeit weiter Vorschub zu leisten", so Böhmdorfer. Eine Anklage dürfe nur erhoben werden, "wenn der Sachverhalt so ausreichend geklärt ist, dass angenommen werden kann, eine bestimmte Person habe eine kriminelle Handlung begangen und es sei daher mit ihrer Verurteilung zu rechnen". Der Staatsanwalt (und damit auch sein Vorgesetzter) müsse der Meinung sein, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als der Freispruch.

"In Ansehung des strafprozessualen Legalitäts- und Objektivitätsgrundsatzes kann doch nicht ernsthaft verlangt werden, jemand bloß des politischen Anscheins willen weiterer Strafverfolgung und medialer Vorverurteilung auszusetzen, obwohl erkannt wurde, dass ein Freispruch aus rechtlichen Gründen unabweisbar wäre", so Böhmdorfer. "Alles andere würde bedeuten, den Justizminister zu einem schuldhaften und rechtswidrigen Verhalten zu zwingen, das in letzter Konsequenz nicht nur Amtshaftungsansprüche, sondern auch eine strafrechtliche Verfolgung wegen Amtsmissbrauch nach sich ziehen könnte." (APA)