Er könne keinen Sinn darin sehen, "der oberflächlichen und einseitigen Berichterstattung unter dem Mantel der wissenschaftlichen Unantastbarkeit weiter Vorschub zu leisten", so Böhmdorfer. Eine Anklage dürfe nur erhoben werden, "wenn der Sachverhalt so ausreichend geklärt ist, dass angenommen werden kann, eine bestimmte Person habe eine kriminelle Handlung begangen und es sei daher mit ihrer Verurteilung zu rechnen". Der Staatsanwalt (und damit auch sein Vorgesetzter) müsse der Meinung sein, dass eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als der Freispruch.
Inland
Causa Koloini: Böhmdorfer greift Verfassungsrechtler Öhlinger an
Justizminister: "Oberflächliche und einseitige Berichterstattung unter dem Mantel der wissenschaftlichen Unantastbarkeit"
Wien - Justizminister Dieter Böhmdorfer (F) verteidigte am
Montag nochmals, das Verfahren gegen den Protokollchef des Landes
Kärnten, Franz Koloini, eingestellt zu haben. In einem offenen Brief
an den Verfassungsrechtler Theo Öhlinger wies er dessen Kritik
zurück. Öhlinger hatte die Begründung Böhmdorfers, warum die
Anklagebehörde nicht anklagen dürfe, als "Humbug" bezeichnet.
"In Ansehung des strafprozessualen Legalitäts- und
Objektivitätsgrundsatzes kann doch nicht ernsthaft verlangt werden,
jemand bloß des politischen Anscheins willen weiterer Strafverfolgung
und medialer Vorverurteilung auszusetzen, obwohl erkannt wurde, dass
ein Freispruch aus rechtlichen Gründen unabweisbar wäre", so
Böhmdorfer. "Alles andere würde bedeuten, den Justizminister zu einem
schuldhaften und rechtswidrigen Verhalten zu zwingen, das in letzter
Konsequenz nicht nur Amtshaftungsansprüche, sondern auch eine
strafrechtliche Verfolgung wegen Amtsmissbrauch nach sich ziehen
könnte." (APA)