Das Neuerungsverbot
Das Neuerungsverbot sieht vor, das in der zweiten Instanz das Vorbringen neuer Fluchtgründe nicht mehr möglich ist (Ausnahmen gibt es nur für Traumatisierte und Folteropfer). Die Praxis zeige aber, "dass verfolgte Menschen zunächst Vertrauen fassen müssen und oft erst in der Berufung ihre schrecklichen Erfahrungen mitteilen können", so Köfner in seinem offenen Brief. "Nimmt man ihnen diese zweite Chance, kann das schwere Folgen haben: Menschen, die heute in Österreich Asyl bekommen, werden es wohl künftig nicht mehr bekommen.", befürchtet das UNHCR. Nachsatz: "Sondern sie werden abgeschoben, womöglich in die Hände ihrer Peiniger."
"Wäre europaweit einzigartig"
Das UNHCR beruft sich in ihrer Kritik auch auf einen Europavergleich. "Das geplante Neuerungsverbot wäre in EU-Europa einzigartig", wird kritisiert. Auch der derzeit verhandelte Vorschlag für eine EU-Richtlinie für harmonierte Asylverfahren sehe keinerlei Neuerungsverbot vor.