Jetzt fliegen auch noch in beiden Regierungsparteien die Knüppel hin und her. PR-technisch ein hübsches Beispiel, wie man sich bekleckern statt mit Lorbeeren bekränzen kann.
Wobei inhaltlich noch ein paar Details diskussionswürdig wären. Allerdings nicht in der Naivität, wie dies Arbeiterkammer, Katholische Frauenbewegung und Opposition einträchtig vorführen: Sie wollen den Rechtsanspruch auf MitarbeiterInnen aller Betriebe ausweiten. Bei aller Liebe zur Familienpolitik: Für Klein- und Kleinstfirmen ist die Regelung nicht praktikabel.
Umgekehrt ist die in der Regierungsvorlage vorgesehene Grenze mit einer Betriebsgröße von mindestens 20 Angestellten relativ hoch angesetzt. Die Auflagen für Firmen sind ganz schön strikt, etwa der starke Kündigungsschutz der Teilzeit arbeitenden Angestellten über viele Jahre. Würde der MitarbeiterInnenschutz weniger streng ausgelegt, könnte das Gesetz auch für Betriebe vielleicht ab zehn MitarbeiterInnen angewendet werden. Positiv ist die hohe Flexibilität bei den Arbeitszeitmöglichkeiten und dass beide Elternteile ihre Arbeitszeit gleichzeitig reduzieren dürfen. Denn nur wenn Väter dieses Modell auch in Anspruch nehmen, wird es den Frauen am Arbeitsmarkt nicht schaden.