Deutsches Gericht verhandelt Klage wegen NATO-Luftangriff
Opfer der serbischen Kleinstadt Varvarin verlangen 3,5 Millionen Euro von Deutschland - Prozessbeginn am 15. Oktober
Redaktion
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Bonn - Der NATO-Luftangriff vom 30. Mai 1999 auf die in
Serbien gelegene Kleinstadt Varvarin beschäftigt ab kommenden
Mittwoch das Landgericht in Bonn. Wie Gerichtssprecher Daniel Radke
am Donnerstag mitteilte, verlangen mehrere Staatsbürger aus
Serbien-Montenegro in dem Zivilrechtsstreit vor der Ersten
Zivilkammer von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz in Höhe
von 3,5 Millionen Euro. Bei dem Luftangriff waren Angehörige der
Kläger verletzt oder getötet worden.
Insgesamt sollen bei dem Luftangriff zehn Menschen ums Leben
gekommen und 17 schwer verletzt worden sein. Bei den Opfern habe es
sich um Zivilisten gehandelt, hieß es im Vorfeld des Verfahrens. Die
Klage war bereits im vergangenen Jahr beim Landgericht Bonn
eingegangen.
Damals erklärte das Gericht, die Kläger seien der Auffassung, dass
es sich bei dem Luftangriff um eine rechtswidrige, das Völkerrecht
verletzende Luftoperation gehandelt habe, bei dem Schutzrechte der
Zivilbevölkerung außer Acht gelassen worden seien. Diese Schutzrechte
sind im Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler
Konflikte vom 8. Juni 1977 niedergelegt worden. Das Bonner Gericht
ist nach seinen Worten zuständig, weil hier nach wie vor der erste
Dienstsitz des deutschen Verteidigungsministeriums sei.
Nach der Klageeinreichung hatte das Gericht mitgeteilt, die
Bundesrepublik Deutschland hafte nach Auffassung der Kläger für die
Folgen des damaligen Luftangriffs auf die Brücke der Ortschaft. Sie
habe als Mitglied der NATO an den militärischen Aktionen gegen das
damalige Jugoslawien teilgenommen und auch den Luftangriff mit den
anderen Mitgliedstaaten gemeinschaftlich beschlossen und
durchgeführt. Zudem sei es den Geschädigten nicht möglich gewesen,
festzustellen, welches Flugzeug welcher Nationalität und welcher
Pilot konkret den Luftangriff ausgeführt hatte. (APA/AP)
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