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Die Brücke in der Nähe der Stadt Vavarin wurde bei einem NATO-Luftangriff im Jahr 1999 zerstört.

Foto: REUTERS/Emil Vas
Bonn - Der NATO-Luftangriff vom 30. Mai 1999 auf die in Serbien gelegene Kleinstadt Varvarin beschäftigt ab kommenden Mittwoch das Landgericht in Bonn. Wie Gerichtssprecher Daniel Radke am Donnerstag mitteilte, verlangen mehrere Staatsbürger aus Serbien-Montenegro in dem Zivilrechtsstreit vor der Ersten Zivilkammer von der Bundesrepublik Deutschland Schadensersatz in Höhe von 3,5 Millionen Euro. Bei dem Luftangriff waren Angehörige der Kläger verletzt oder getötet worden.

Insgesamt sollen bei dem Luftangriff zehn Menschen ums Leben gekommen und 17 schwer verletzt worden sein. Bei den Opfern habe es sich um Zivilisten gehandelt, hieß es im Vorfeld des Verfahrens. Die Klage war bereits im vergangenen Jahr beim Landgericht Bonn eingegangen.

Damals erklärte das Gericht, die Kläger seien der Auffassung, dass es sich bei dem Luftangriff um eine rechtswidrige, das Völkerrecht verletzende Luftoperation gehandelt habe, bei dem Schutzrechte der Zivilbevölkerung außer Acht gelassen worden seien. Diese Schutzrechte sind im Zusatzprotokoll über den Schutz der Opfer internationaler Konflikte vom 8. Juni 1977 niedergelegt worden. Das Bonner Gericht ist nach seinen Worten zuständig, weil hier nach wie vor der erste Dienstsitz des deutschen Verteidigungsministeriums sei.

Nach der Klageeinreichung hatte das Gericht mitgeteilt, die Bundesrepublik Deutschland hafte nach Auffassung der Kläger für die Folgen des damaligen Luftangriffs auf die Brücke der Ortschaft. Sie habe als Mitglied der NATO an den militärischen Aktionen gegen das damalige Jugoslawien teilgenommen und auch den Luftangriff mit den anderen Mitgliedstaaten gemeinschaftlich beschlossen und durchgeführt. Zudem sei es den Geschädigten nicht möglich gewesen, festzustellen, welches Flugzeug welcher Nationalität und welcher Pilot konkret den Luftangriff ausgeführt hatte. (APA/AP)