Im Juni 2002 wollte ein Kraftfahrer eine der letzten Parklücken in Wien-Wieden schließen. Doch da stand trotzig eine Mutter mit Kind und versuchte, den Platz zu reservieren. Der Mann parkte dennoch ein. Die Mutter fühlte sich weggestoßen und erstattete Anzeige wegen versuchter Nötigung. Mehrere Monate später erfuhr der Mann, dass die Unter- suchung eingestellt worden war. Was sonst nie vorkommt: Er wollte wissen, warum. Denn, blöder Zu- fall: Er ist Staatsanwalt. So nahm er Akteneinsicht. Und: "Ich habe geglaubt, ich träume."
Der Inspektor in der Anklagebank will selbst Opfer mysteriöser Umstände geworden sein. Er will dem Autofahrer eine Ladung zugestellt haben. Vergeblich. Er will ihn sogar daheim aufgesucht haben. Vergeblich. Er will eine Visitenkarte hinterlassen haben. Endlich: Ein Mann, der zufällig gerade seine Ausweise verloren hatte, erschien im Kommissariat, gab sich für den gesuchten Lenker aus und ließ eine Niederschrift anlegen. Heute weiß der Angeklagte: Das war nicht der Staatsanwalt. "Er hatte strahlend blaue Augen und ganz dunkle Haare. Er hatte eine Sprache, wie man es von deutschen Staatsbürgern kennt." Dass der wirkliche Lenker von der Zeugin ganz anders beschrieben worden war, irritierte ihn nicht. "Personenbeschreibungen nehmen wir nicht so ernst", erklärt er dem Schöffensenat.