Eisenstadt - Eine 31-jährige Filipina starb am 15. Jänner 2003 in einer Wohnung in Eisenstadt. Ihr 36-jähriger Ex-Ehemann - arbeitslos und Alleinerzieher seiner damals fünfjährigen Tochter - hatte die Frau nach tagelangem Streit um ihren Lebenswandel und ihre Rückkehr zur Familie erwürgt. Am Montag stand der Täter, der sich schuldig bekannte, vor einem Schöffensenat des Landsgerichtes Eisenstadt (Vorsitzende Karin Knöchl). Staatsanwalt Georg Höpler war von einer "allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung" zum Tatzeitpunkt ausgegangen und hatte den Mann daher des Totschlags und nicht des Mordes angeklagt. Das Urteil: sechs Jahre Freiheitsstrafe. Es ist rechtskräftig.

Der Staatsanwalt sprach in seinem Schlussplädoyer von einer "ungewöhnlichen Verhandlung". Die Ergebnisse des Beweisverfahrens und der Sachverständigen-Gutachten ließen den Schluss zu, dass sich der 36-Jährige in einer allgemein begreiflichen heftigen Gemütsbewegung zu der Tat hinreißen habe lassen, die Angaben des Angeklagten in der Verhandlung "eher nicht", musste Höpler einräumen. Er hielt aber an der Anklage wegen Totschlags fest.

Ehedrama

Dem Eisenstädter fiel es sichtlich schwer, über das wahre Ausmaß seines Ehedramas und vor allem über die Details der Gewalttat zu sprechen. Er verstummte oft mitten im Satz. Sein Anwalt Mirko Matkovits musste aller Register der Verteidiger-Kunst ziehen.

Der Dachdeckergehilfe hatte die Frau von den Philippinen in einem Eisenstädter Lokal kennen gelernt, nachdem sie von ihrem Freund - mit einem Rückflugticket in der Tasche - an die Luft gesetzt worden war. Sie zog bei ihrem neuen Bekannten ein, während eines Heimaturlaubs wurde geheiratet. Kurz darauf kam eine Tochter zur Welt.

Aufwendiger Lebenswandel

Die Frau führte allerdings einen aufwendigen Lebenswandel und spielte. Für ihre Kinder - es gab auch eine Tochter aus einer früheren Beziehung - hatte sie offenbar wenig Interesse. Nach und nach dürfte sie ihrem Mann rund zwei Millionen Schilling aus einer Erbschaft herausgelockt haben. Die Ehe wurde jedenfalls geschieden, das Sorgerecht für die gemeinsame Tochter dem Mann zugesprochen.

Der Eisenstädter versuchte immer wieder, die Frau zurückzugewinnen - vor allem des Kindes wegen, wie er beteuerte. Die Ex-Ehefrau kam aber nur, wenn sie Geld brauchte. Bei einem mehrtägigen Besuch im Jänner dürfte sie gemerkt haben, dass nichts mehr zu holen war. Der Ex-Mann, der seit Jahren keiner geregelten Arbeit nachging, konnte nicht einmal mehr seine Stromrechnung bezahlen. Er wiederum hoffte vergeblich auf ihre Rückkehr. Am Morgen des 15. Jänner erwürgte er die 31-Jährige, dann brachte er seine Tochter in den Kindergarten und verständigte die Polizei.

Die Gutachter - ein Psychiater und eine Psychologe - bescheinigten den Angeklagten narzisstische Persönlichkeitszüge, ein verringertes Maß an Frustrationstoleranz sowie ein Abweichen von der sozialen Norm. Er sei seiner Frau offenbar sexuell hörig und damit manipulierbar gewesen.(APA)