Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen eine Klinikärztin aus Hannover wegen unzulässiger Sterbehilfe in 76 Fällen. Sie hat die Akten von 76 Krebspatienten der Belegärztin aus der Paracelsus-Klinik in Langenhagen beschlagnahmt, wie der Sprecher der Justizbehörde, Thomas Klinge, am Dienstag mitteilte. Die Ermittlungen wegen Tötungsdelikten wurden durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover bekannt, wonach der 53-jährigen niedergelassenen Internistin vorläufig untersagt wurde, als Ärztin tätig zu sein.

Beschwerde der Ärztin abgewiesen

Die Bezirksregierung hatte am 7. Juli die Approbation der Internistin vorläufig eingezogen. Das Verwaltungsgericht wies jetzt eine Beschwerde der Ärztin gegen die Entscheidung ab. Wie die Pressestelle des Gerichts mitteilte, verwies die fünfte Kammer auf den Vorwurf von Krankenkassen, der durch mehrere Gutachten untermauert sei. "Die Patienten hätten sich nicht in einer Sterbehilfe-Situation befunden. Zum Teil sei diese erst durch die lebensverkürzende Schmerztherapie der Internistin entstanden, teilweise aber auch durch das Unterlassen lebensrettender medizinischer Maßnahmen", teilte Gerichtspräsident Karl Heinz Dreiocker mit.

Zu wenig Aufklärung

Die Patienten seien nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand weder irreversibel sterbenskrank gewesen, noch hätten sie unerträgliche Schmerzen gehabt, was die Gabe lebensverkürzender Schmerzmittel rechtfertigen würde.

"Hinzu kommt, dass die Internistin offenbar regelmäßig die Patienten vor der Einleitung des 'Schmerzprogramms' ... nicht aufgeklärt hat, und das, obwohl die Patienten offenbar noch auf Heilung hofften. Das ist jedenfalls in einem Fall dokumentiert", berichtete das Verwaltungsgericht weiter. Die Richter hielten es für wahrscheinlicher, dass die Ärztin wegen dieser Vorwürfe strafrechtlich belangt würde als dass sie straffrei ausgehe. Ob Anklage erhoben werde, hänge von einem Gutachten ab.

Ärztin hält ihr Vorgehen für richtig

"Das Verwaltungsgericht sieht derzeit die dringende Gefahr, dass die Internistin weiterhin unzulässige Sterbehilfe leisten wird, da sie ihr ärztliches Vorgehen für richtig hält und lediglich einräumt, die Krankheitssituation der betroffenen Patienten in den Patientenakten nicht korrekt niedergelegt zu haben", erklärte das Gericht weiter. Der Gesundheitszustand sei ernster gewesen, als von ihr dokumentiert worden sei.

Die AOK Niedersachsen hatte im Mai dieses Jahres die Staatsanwaltschaft eingeschaltet, nachdem der Medizinische Dienst der Krankenkassen bei der Untersuchung von Fehlbelegungen auf "Auffälligkeiten" gestoßen war. Es handele sich aber nicht um eine Anzeige, sagte der Sprecher der AOK, Klaus Altmann.

Krankenakten von 76 Patienten sichergestellt

Die Staatsanwaltschaft stellte die Krankenakten von 76 Patienten sicher, wie ihr Sprecher Thomas Klinge mitteilte. Zwei Leichen wurden daraufhin exhumiert. Die Ermittler beauftragten den Bochumer Professor Michael Zens mit der Prüfung von 15 Fällen aus den Jahren 2002 und 2003. Das Gutachten wird für Ende dieses Jahres erwartet. Klinge betonte, es sei schwierig zu beurteilen, ob die Verabreichung von Morphium noch medizinisch begründet oder schon Sterbehilfe sei. Deswegen dürfte man "keinerlei Vorverurteilung" in den Ermittlungen sehen.

Klinik beauftragte eigenen Gutachter

Das Klinikunternehmen hat nach Angaben des Geschäftsführers Joachim Bovelet einen eigenen Gutachter mit der Prüfung der Fälle beauftragt. Der Aachener Professor für Palliativmedizin, Lukas Radbruch, sei zu dem Ergebnis gekommen, dass in jedem Fall eine "medizinisch einwandfreie" Behandlung vorgelegen habe. Dieses Gutachten lag auch dem Verwaltungsgericht bei seiner Entscheidung über den Approbationsentzug vor.

Die im Verdacht stehende Internistin war seit etwa 20 Jahren als Belegärztin an der Paracelsusklinik in Langenhagen tätig, wie Bovelet erklärte. Falls sie Beschwerde gegen die Gerichtsentscheidung einlegt, müsste das Oberverwaltungsgericht Lüneburg darüber befinden. (APA/AP)